Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen – So gelingt es Ihnen!
Der Fachkräftemangel in der Pflegebranche ist in Deutschland ein drängendes Problem. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland erleichtert. Dennoch gibt es weiterhin Herausforderungen, die bewältigt werden müssen – von bürokratischen Anforderungen bis hin zur erfolgreichen Integration neuer Mitarbeiter.
Schritte zur Einstellung ausländischer Pflegekräfte
Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung sichern
Berufsanerkennung durchführen
Integration unterstützen
Professionelle Personalvermittlung nutzen
Ihre Vorteile mit einer Personalvermittlung
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Lassen Sie sich von uns unterstützen, um die besten internationalen Pflegekräfte für Ihr Team zu gewinnen. Wir übernehmen den gesamten Prozess – effizient, professionell und stressfrei.
Nutzen Sie die Chance, qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland zu integrieren, und sichern Sie die Zukunft Ihres Pflegebetriebs!
Fazit: Pflegekräfte aus dem Ausland als Lösung des Fachkräftemangels
Die Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland durch DIH PflegeDirekt ist eine praktikable Lösung angesichts des Fachkräftemangels und des steigenden Pflegebedarfs in Deutschland. Die Formalitäten für Visum und Arbeitserlaubnis sind überschaubar, besonders wenn man den großen Schritt berücksichtigt, den ausländische Pflegekräfte machen, indem sie ihre Heimat verlassen, um langfristig für Ihren Pflegebetrieb in Deutschland zu arbeiten.
Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: Das müssen Sie wissen
Die Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland ist eine effektive Lösung, um den wachsenden Fachkräftemangel in der Pflegebranche in Deutschland zu bewältigen. Allerdings gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die bei der Rekrutierung aus Nicht-EU-Ländern zu beachten sind.
Pflegekräfte aus dem Ausland: Chancen und gesetzliche Vorgaben für die Rekrutierung
Die Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland ist eine effektive Lösung, um den wachsenden Fachkräftemangel in der Pflegebranche in Deutschland zu bewältigen. Allerdings gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die bei der Rekrutierung aus Nicht-EU-Ländern zu beachten sind.
Neue Möglichkeiten durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die seit März 2024 vollständig gilt, wurde der Prozess zur Einstellung ausländischer Pflegekräfte erheblich vereinfacht. Nun können Pflegekräfte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne vollständige Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland arbeiten:
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Pflegebereich.
- Ein im Heimatland anerkannter Abschluss, der eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren umfasst.
Diese Änderungen ermöglichen es Pflegebetrieben, schneller auf qualifiziertes Pflegepersonal aus dem Ausland zurückzugreifen.
Rekrutierungsverbot aus bestimmten Ländern
Liste der Länder mit Rekrutierungsverbot
Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan),
2.
Angola (Republik),
3.
Äquatorialguinea (Republik),
4.
Äthiopien (Demokratische Bundesrepublik),
5.
Bangladesch (Volksrepublik),
6.
Benin (Republik),
7.
Burkina Faso,
8.
Burundi (Republik),
9.
Dschibuti (Republik),
10.
Elfenbeinküste (Republik Côte d'Ivoire),
11.
Eritrea,
12.
Gabun (Gabunische Republik),
13.
Gambia (Republik),
14.
Ghana (Republik),
15.
Guinea (Republik),
16.
Guinea-Bissau (Republik),
17.
Haiti (Republik),
18.
Jemen (Republik),
19.
Kamerun (Republik),
20.
Kiribati (Republik),
21.
Komoren (Union der Komoren),
22.
Kongo (Demokratische Republik),
23.
Kongo (Republik),
24.
Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
25.
Lesotho (Königreich Lesotho),
26.
Liberia (Republik),
27.
Madagaskar (Republik),
28.
Malawi (Republik),
29.
Mali (Republik),
30.
Mauretanien (Islamische Republik Mauretanien),
31.
Mikronesien (Föderierte Staaten von Mikronesien),
32.
Mosambik (Republik),
33.
Nepal,
34.
Niger (Republik),
35.
Nigeria (Bundesrepublik),
36.
Pakistan (Islamische Republik Pakistan),
37.
Papua-Neuguinea (Unabhängiger Staat Papua-Neuguinea),
38.
Ruanda (Republik),
39.
Salomonen,
40.
Sambia (Republik),
41.
Samoa (Unabhängiger Staat Samoa),
42.
Senegal (Republik),
43.
Sierra Leone (Republik),
44.
Simbabwe (Republik),
45.
Somalia (Bundesrepublik),
46.
Sudan (Republik),
47.
Südsudan (Republik),
48.
Tansania (Vereinigte Republik Tansania),
49.
Timor-Leste (Demokratische Republik Timor-Leste),
50.
Togo (Republik),
51.
Tschad (Republik),
52.
Tuvalu,
53.
Uganda (Republik),
54.
Vanuatu (Republik),
55.
Zentralafrikanische Republik.
Wie DIH PflegeDirekt Sie unterstützt
Mit DIH PflegeDirekt wird der gesamte Prozess der Anstellung ausländischer Pflegekräfte unkompliziert und effizient:
Fazit: Ihre Chance auf qualifizierte Pflegekräfte
Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eröffnet Pflegebetrieben neue Möglichkeiten, den Fachkräftemangel zu bewältigen. Mit DIH PflegeDirekt an Ihrer Seite profitieren Sie von einer professionellen Unterstützung – vom ersten Kontakt bis zur Integration der Pflegekräfte.
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Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland – Voraussetzungen und Prozesse
Der Fachkräftemangel in der Pflegebranche in Deutschland erfordert zunehmend die Einstellung ausländischer Pflegekräfte. Dabei gibt es klare Regeln und Voraussetzungen, die Arbeitgeber und Pflegekräfte beachten müssen.
Nur die Bundesagentur für Arbeit darf Pflegekräfte vermitteln
Laut § 38 der Beschäftigungsverordnung (BschV) ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit berechtigt, Pflegekräfte aus bestimmten Staaten zu vermitteln. Dies geschieht unter Einhaltung spezifischer Voraussetzungen, die sowohl für Pflegefachkräfte aus Drittstaaten als auch für Arbeitgeber in Deutschland gelten.
Arbeitserlaubnis für Pflegekräfte aus dem Ausland
Die Anforderungen für die Arbeitserlaubnis ausländischer Pflegekräfte unterscheiden sich je nach Herkunftsland:
Pflegekräfte aus der EU, dem EWR und der Schweiz
- Staatsangehörige aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz können jederzeit in Deutschland arbeiten.
- Keine Genehmigung oder Arbeitserlaubnis erforderlich.
Pflegekräfte aus Drittstaaten
- Pflegekräfte aus Drittstaaten (z. B. außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz) benötigen:
- Einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Aufenthaltstitel für Pflegekräfte
Pflegefachkräfte aus Drittstaaten sind nicht berechtigt, die Blaue Karte EU zu beantragen. Stattdessen müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18a AufenthG beantragen. Dieser Aufenthaltstitel erlaubt die Ausübung einer Tätigkeit im Pflegebereich.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis und legt klare Kriterien fest:
Berufsqualifikation:
- Der Berufsabschluss muss als gleichwertig zu einem deutschen Pflegeabschluss anerkannt sein oder es liegt ein Defizitbescheid vor.
- Alternativ gibt es eine Vermittlungsabsprache mit der ausländischen Arbeitsverwaltung.
Arbeitsbedingungen:
- Die Arbeitsbedingungen müssen den Standards für deutsche Pflegefachkräfte entsprechen.
Pflegekräfte aus Drittstaaten: Optionen
Ausländische Pflegekräfte können nach Deutschland kommen, um:
- In ihrem erlernten Pflegeberuf zu arbeiten.
- Ihren Beruf anerkennen zu lassen.
- Eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf zu absolvieren.
Fazit
Die Einstellung ausländischer Pflegekräfte erfordert eine gründliche Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Arbeitgeber sollten sich frühzeitig über die notwendigen Schritte informieren, insbesondere über den Aufenthaltstitel und die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis: Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schritten, wie dem Beantragen eines Aufenthaltstitels oder der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, finden Sie in den entsprechenden Abschnitten.
Unterstützung von einer Personalvermittlung nutzen
Die Suche nach passenden Mitarbeitern für offene Stellen in der Pflegebranche ist oft eine Herausforderung. Die Rekrutierung von gut ausgebildeten Pflegekräften aus dem Ausland gestaltet sich durch geografische und rechtliche Hürden noch schwieriger.
Zusätzlich sind die Anforderungen für die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte komplex: Die rechtlichen Formalitäten müssen erfüllt, der Einstellungsprozess sorgfältig vorbereitet und die Integration der neuen Mitarbeiter in den Arbeitsalltag unterstützt werden.
Mit einer erfahrenen Personalvermittlung wie DIH PflegeDirekt können Sie diese Herausforderungen meistern. Wir übernehmen die Mitarbeitersuche, den Bewerbungsprozess und die Formalitäten, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unsere Leistungen für das Recruiting ausländischer Pflegekräfte
Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung sichern
Zielgruppenspezifische Anzeigen in Jobbörsen
Rekrutierung von Pflegefachkräften aus dem Ausland
Bewerbungsunterlagen prüfen
Vorstellungsgespräche organisieren und durchführen
Passende Bewerbende vermitteln
Formalitäten zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis klären
Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
Sprachkurse und Integration
Warum DIH PflegeDirekt?
Mit DIH PflegeDirekt haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der speziell auf die Pflegebranche und die Rekrutierung von internationalen Pflegekräften ausgerichtet ist. Wir bieten Ihnen:
Ablauf: Pflegekräfte aus dem Ausland erfolgreich nach Deutschland holen
Die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland ist der erste Schritt. Nach erfolgreichen Bewerbungsgesprächen beginnt die zweite Phase: Die Organisation des Aufenthalts und die Integration Ihrer Pflegekräfte in Deutschland. Hier erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind und wie DIH PflegeDirekt Ihnen dabei helfen kann.
Aufenthaltstitel beantragen
Damit Ihre Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten können, benötigen sie einen Aufenthaltstitel. Die möglichen Titel sind:
- Visum: Gilt für maximal 90 Tage im Schengen-Raum.
- Aufenthaltserlaubnis: Erlaubt einen befristeten Aufenthalt, z. B. für eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.
Unser Tipp: Vorabzustimmung einholen
Durch eine Vorabzustimmung für ausländische Beschäftigte können Pflegekräfte direkt ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies beschleunigt den gesamten Prozess erheblich.
Was tun bei Ablehnung?
Sollte der Antrag auf ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis abgelehnt werden, hilft DIH PflegeDirekt Ihnen, Fehler zu identifizieren und bei Bedarf einen fundierten Widerspruch einzureichen. Gemeinsam starten wir das Verfahren neu – effizient und zielorientiert. Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Pflegekräfte aus Drittstaaten dürfen nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland arbeiten. Diese Genehmigung beantragen Sie über die zuständige Ausländerbehörde.
Benötigte Dokumente:
- Antrag auf Arbeitserlaubnis (erhältlich bei der Ausländerbehörde)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF)
- Kopie des Ausweisdokuments
Sobald die Zustimmung vorliegt, dürfen Ihre Pflegekräfte offiziell in Ihrem Betrieb arbeiten. DIH PflegeDirekt unterstützt Sie bei der gesamten Antragstellung – schnell und unkompliziert.
Arbeitsvertrag erstellen und übersetzen
Wie bei jedem Arbeitsverhältnis in Deutschland benötigen auch Pflegekräfte aus dem Ausland einen gültigen Arbeitsvertrag. Wichtig: Der Vertrag muss für internationale Pflegekräfte zusätzlich in deren Landessprache übersetzt werden. DIH PflegeDirekt übernimmt diesen Schritt gerne für Sie.
Integration – beruflich und privat
Wie bei jedem Arbeitsverhältnis in Deutschland benötigen auch Pflegekräfte aus dem Ausland einen gültigen Arbeitsvertrag. Wichtig: Der Vertrag muss für internationale Pflegekräfte zusätzlich in deren Landessprache übersetzt werden. DIH PflegeDirekt übernimmt diesen Schritt gerne für Sie.
Persönliche Integration
Die persönliche Integration ist entscheidend, damit sich Ihre Pflegekräfte wohlfühlen und langfristig an Ihren Betrieb binden. DIH PflegeDirekt unterstützt Sie bei:
- Mentorenprogrammen: Unterstützung durch erfahrene Kollegen.
- Wohnungssuche und Formalitäten: Hilfe bei Mietverträgen, Strom, Internet und Krankenversicherung.
- Deutschkursen: Sprachkurse mit Fokus auf Pflege und Kommunikation im Arbeitsalltag.
- Sozialer Integration: Gemeinsame Aktivitäten und Orientierung im Alltag, z. B. Nutzung des Nahverkehrs oder Austausch über kulturelle Besonderheiten.
Berufliche Integration
Neben der persönlichen Eingewöhnung ist die berufliche Integration ein wichtiger Aspekt. Unsere Leistungen:
- Willkommensmappe mit wichtigen Informationen zum Betrieb.
- Persönliche Ansprechpartner und Feedback-Gespräche.
- Einführungsschulungen zu Arbeitsabläufen und Standards.
- Weiterbildungs- und Qualifikationsangebote.
Mit diesen Maßnahmen schaffen Sie eine stabile Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Berufsanerkennung beantragen
Für eine langfristige Beschäftigung benötigen Pflegekräfte aus dem Ausland eine Berufsanerkennung. Diese umfasst:
- Gleichwertigkeitsprüfung: Nachweis, dass der ausländische Abschluss deutschen Standards entspricht.
- Zusatzprüfungen: Bei Nichtgleichwertigkeit sind eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang erforderlich.
- Erforderliche Nachweise:
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder B2
- Gesundheitliche Eignung (ärztliche Bescheinigung)
- Führungszeugnis (Nachweis der Straffreiheit)
Für Pflegekräfte aus der EU/EWR:
Pflegekräfte aus der EU, dem EWR oder der Schweiz benötigen keine Berufsanerkennung. Sie können stattdessen einen Europäischen Berufsausweis (EBA) beantragen.
DIH PflegeDirekt begleitet Sie bei allen Schritten der Berufsanerkennung – schnell, präzise und effizient.
Warum DIH PflegeDirekt?
DIH PflegeDirekt ist Ihr Partner für die Rekrutierung und Integration von Pflegekräften aus dem Ausland. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem starken Netzwerk unterstützen wir Sie bei allen Schritten – von der Planung bis zur erfolgreichen Integration.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
Pro & Contra: Pflegekräfte aus dem Ausland
Die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland bietet viele Chancen, birgt aber auch Herausforderungen. Bevor Sie sich für internationale Pflegekräfte entscheiden, sollten Sie die Vorteile und Risiken sorgfältig abwägen.
Vorteile der Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte aus dem Ausland
Mehr qualifizierte Pflegekräfte und Entlastung des Teams
Höhere Qualifikation durch akademische Ausbildung
Schnellere Besetzung offener Stellen
Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Langfristige Mitarbeiterbindung
Neue Patientengruppen erreichen
Nachteile der Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte aus dem Ausland
Bürokratischer Aufwand
Zeitaufwendige Einarbeitung und Integration
Keine kurzfristige Lösung
Kosten für Vermittlungsagenturen
Verschärfung des Fachkräftemangels im Ausland
Sprachbarrieren
Fazit: Pflegekräfte aus dem Ausland – Chancen nutzen, Herausforderungen meistern
Die Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte ist eine langfristige Investition, die Ihrem Betrieb viele Vorteile bringen kann – von einer Entlastung des Teams bis hin zu kultureller Vielfalt. Gleichzeitig erfordert dieser Schritt eine sorgfältige Planung und Unterstützung bei der Integration.
DIH PflegeDirekt steht Ihnen bei der Rekrutierung und Integration ausländischer Pflegekräfte zur Seite. Mit unserer Expertise und einem starken Netzwerk übernehmen wir alle Formalitäten und helfen Ihnen, die Chancen zu maximieren und Risiken zu minimieren.
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Checkliste: Pflegekräfte aus dem Ausland erfolgreich einstellen
Die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland erfordert eine strukturierte Herangehensweise, um den Prozess reibungslos und erfolgreich zu gestalten. Mit dieser Checkliste behalten Sie alle wichtigen Schritte im Blick.
Recruiting im Ausland mit DIH PflegeDirekt
Das Recruiting von Pflegekräften im Ausland bietet die ideale Lösung für den Fachkräftemangel. DIH PflegeDirekt unterstützt Sie bei der Abklärung aller Voraussetzungen, wie der Anerkennung von Qualifikationen, der Beantragung von Arbeitserlaubnissen und der Erstellung eines gültigen Arbeitsvertrags.
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Von der Planung bis zur Integration übernehmen wir Formalitäten, organisieren Sprachkurse und fördern die berufliche sowie persönliche Eingliederung Ihrer neuen Mitarbeiter.
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