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  • Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung zum 01.03.2020 neue Rahmenbedingungen geschaffen, die es ausländischen Fachkräften erleichtern, ihren Weg nach Deutschland einzuschlagen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt sowohl aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen als auch Vorgaben in der Beschäftigungsverordnung für eine gelungene Beschäftigung ausländischer Fachkräfte. Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun Zugang zu allen Berufen, in denen in Deutschland Arbeitskräfte gesucht werden, vorausgesetzt, sie haben eine für Deutschland vergleichbare Qualifikation. Für Unternehmen eröffnet dieses Gesetz beschleunigte Verfahren und neue Beratungsangebote. Dieses Informationsangebot vermittelt Ihnen das rechtliche Wissen, das Sie bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen. Mit den zusätzlichen Materialien auf www.make-it-in-germany.com (z.B. Checklisten, Grafiken) sind Sie somit bestens darauf vorbereitet, Ihre zukünftigen Mitarbeiter aus dem Ausland in Ihrem Betrieb begrüßen zu können.


  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Mit dem beschleunigten Verfahren wird zudem das Anerkennungsverfahren verkürzt.

     

    Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

     

    Was hat sich mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geändert?

     

    Was steht im Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur Anerkennung?

     

    Was sollten Fachkräfte aus Drittstaaten beachten?


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