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Gute Chancen für internationale Pflegekräfte

Pflegekräfte

 

Der demografische Wandel wird in Deutschland zunehmend sichtbar. Mit fortschreitender Alterung und steigender Lebenserwartung der Gesellschaft steigt der Bedarf an stationären und ambulanten Pflegedienstleistungen. Für Pflegebetriebe, wie Krankenhäuser, Altenheime und sonstige Pflegeeinrichtungen wird es immer schwieriger, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Demnach ist die Fachkräftesicherung in den Gesundheits- und Pflegeberufen in Deutschland eine zentrale Herausforderung.
 

Aufgaben im Pflegebereich

 

Das Berufsbild im Pflegebereich, sei es in der Kranken- oder Altenpflege, umfasst die eigenständige Beobachtung, Beratung, Betreuung und Pflege von Patienten in einem stationären oder ambulanten Umfeld. Hinzu kommt, je nach Spezialisierung und Qualifikation, die Dokumentation und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen sowie Durchführung ärztlicher Anordnungen und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen. Gleichzeitig steht das Pflegepersonal als Ansprechpartner für Angehörige zur Verfügung. Vor allem die Nachfrage nach qualifizierten Altenpflegefachkräften nimmt angesichts des demografischen Wandels stetig zu. Bis zum Jahr 2050 wird mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen um über 50 Prozent gerechnet. Die Fachkräftesicherung im Pflegebereich ist also eine Herausforderung von großer Bedeutung in Deutschland. Es gibt verschiedene Strategien, diese Herausforderung zu meistern. 

Gute Chancen für internationale Pflegekräfte


Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung. Um die Berufsanerkennung zu erhalten, sind in der Regel sprachliche und fachliche Anpassungsqualifizierungen nötig. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit. Folgendes muss berücksichtigt werden:


Anerkannter Abschluss: Ihr Abschluss als Pflegekraft, den Sie im Herkunftsland gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Die für Sie zuständige Behörde prüft dazu, ob Ihr Berufsabschluss gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren.

Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen.

Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung eines deutschen Arztes müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegekraft geeignet sind.

Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diesen durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeilichen Führungszeugnis erbringen.


Für die Anerkennung ist nicht die Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern wo der Abschluss erworben wurde:


Abschluss aus einem EU-Land: Wenn Sie Ihre Pflegeausbildung in einem EU-Land oder einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums absolviert haben, erfolgt in der Regel eine automatische Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Zu beachten ist allerdings, dass deutsche Sprachkenntnisse erforderlich sind. Sie müssen über für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, was meist einem B1 oder B2 Niveau entspricht.


Abschluss aus einem Nicht-EU-Land: Noch bevor Sie ein Visum beantragen, ist es wichtig, herauszufinden, welchen Weg Sie mit Ihrem Abschluss gehen können. Entscheidend ist, die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses zu beantragen. Je nachdem wie das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens  ausfällt, sind folgende Schritte möglich:


Sie erhalten eine volle Anerkennung Ihres Berufsabschlusses: Die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses konnte festgestellt werden und auch die übrigen Voraussetzungen (u.a. Sprachkenntnisse) sind erfüllt. Sobald Ihnen ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland ein Visum zum Arbeiten als Fachkraft beantragen. Wie das geht, erfahren Sie in der Rubrik „Visum“. Nach der Einreise in Deutschland, müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der qualifizierten Beschäftigung beantragen. Zu beachten ist, dass der Pflegeberuf in Deutschland ein Ausbildungsberuf ist. Die Ausbildung erfolgt schulisch und nicht, wie in vielen anderen Ländern, akademisch. Dadurch findet die Blaue Karte EU bezüglich des Aufenthaltes für Pflegekräfte keine Anwendung.


Sie erhalten keine volle Anerkennung Ihres Berufsabschlusses: Wenn die Anerkennungsbehörde feststellt, dass Ihnen theoretische oder praktische Qualifikationen für die volle Anerkennung fehlen, können Sie in Deutschland die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erteilt werden, um sich in einem Zeitraum von in der Regel bis zu 18 Monaten die fehlenden Qualifikationen durch Weiterbildungen anzueignen. Dies umfasst alle Bildungsmaßnahmen, die im Kontext eines Anerkennungsverfahrens in Frage kommen, z.B. Anpassungslehrgänge, Vorbereitungskurse auf Prüfungen, Sprachkurse oder betriebliche Weiterbildungen. Während der Anpassungsmaßnahmen in Deutschland dürfen Sie nebenbei als Pflegehilfskraft arbeiten und Geld verdienen. Nachdem das Anerkennungsverfahren positiv abgeschlossen wurde, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr verlängert werden, um einen Arbeitsplatz als Pflegefachkraft zu finden. Detaillierte Informationen zum Antrag eines Visums lesen Sie in der Rubrik „Visum“.

Weitere Informationen zu Anerkennung, Prüfung, Anpassungslehrgängen und den zuständigen deutschen Behörden finden Sie auf www.anerkennung-in-deutschland.de.


Der Weg zur qualifizierten Pflegekraft


Um die Pflegeausbildung in Deutschland attraktiver und moderner zu gestalten, wurde im Juli 2017 eine Reform der Pflegeausbildung beschlossen, die bis 2020 umgesetzt wird. Somit gelten für Auszubildende, die vor dem 01.01.2020 ihre Pflegeausbildung starten andere Richtlinien als für diejenigen, die nach dem 01.01.2020 ihre Ausbildung beginnen:

Pflegeausbildung vor 01.01.2020


Bis zum Eintritt der Reform der Pflegeausbildung gibt es drei verschiedene Ausbildungsberufe im Bereich der Pflege: „Altenpfleger/-in“, „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Alle drei Ausbildungen dauern drei Jahre, finden sowohl in der Theorie an Berufsfachschulen bzw. Pflegeschulen als auch in der Praxis in Ausbildungseinrichtungen statt und setzen einen zehnjährigen allgemeinen Schulabschluss oder einen neunjährigen Schulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der Pflegehilfe bzw. -assistenz voraus. Für jeden der angestrebten Berufe gibt es Anforderungen, die Ausbildungsinteressierte mitbringen sollten. Sie sollten sorgfältig sein, über Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein verfügen sowie psychisch stabil und körperlich in einer guten Konstitution sein, um die vielfältigen Aufgabenbereiche bewältigen zu können. Zukünftige Beschäftigungsbetriebe sind neben Krankenhäusern und Pflegeheimen, je nach Ausbildung, ambulante Pflegedienste, Altenwohnheime, Kinderkrankenhäuser und viele mehr.


Pflegeausbildung ab 01.01.2020


Zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG) in Kraft. Künftig beginnt die Ausbildung in allen Pflegeschulen mit einer 2-jährigen allgemeinen Pflegeausbildung, die nicht mehr  in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege unterscheidet. Danach setzen die Auszubildenden entweder die generalistische Ausbildung mit dem Abschluss „Pflegefachmann“ bzw. „Pflegefachfrau“ fort oder sie spezialisieren sich im dritten Ausbildungsjahr und erwerben einen Abschluss als „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ bzw. als „Altenpfleger/in“. Auch bei der neuen Pflegeausbildung finden der Theorieteil an Pflegeschulen und der Praxisteil in Ausbildungseinrichtungen statt. Die Anforderungen an Ausbildungsinteressierte wie Sorgfalt, Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und sowohl psychische als auch körperliche Stärke bleiben selbstverständlich unverändert, genauso wie die vielfältigen Beschäftigungsorte. Die Zugangsvoraussetzungen ändern sich nicht. Bei einer Entscheidung für eine darauf folgende weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgt dann eine Anrechnung der Ausbildungszeit. Ergänzend zur beruflichen Ausbildung wird es ein Pflegestudium geben, das die Inhalte der beruflichen Pflegeausbildung umfasst und darüber hinaus dem immer komplexeren Pflegebedarf Rechnung tragen soll.

Kurz gefasst: Welche Veränderungen bringt die Reform der Pflegeausbildung?


Durch die Pflegereform verändern sich einige ausschlaggebende Aspekte bei der Ausbildung und dem darauffolgenden Berufsleben: Durch die zukünftig generalistische Ausbildung werden übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und allen Versorgungsbereichen unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts gewährleistet. Dadurch ergeben sich für Fachkräfte zusätzliche Wechsel-, Einsatz-, Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege. Eine bessere Anpassung des Berufs an die eigenen Lebensumstände wird somit erleichtert bzw. erst ermöglicht, wie im Falle der neuen Option des generalistischen Pflegestudiums. Eine weitere Eigenschaft der generalistischen Ausbildung ist die EU-weite Anerkennung, welche weitere berufliche Möglichkeiten eröffnet. Nicht zuletzt entfällt jegliches Schulgeld und für eine angemessene Ausbildungsvergütung wird gesorgt.
Hier finden Sie eine Infografik, in der die Reform der Pflegeberufe kurz und übersichtlich zusammengefasst dargestellt wird.

Initiativen / Länderabsprachen


Vietnam


Im Modellprojekt „Gewinnung von Arbeitskräften aus Vietnam zur Ausbildung in der Krankenpflege in Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Partnerland Vietnam absolvieren junge Vietnamesinnen und Vietnamesen in Deutschland eine Ausbildung zur Krankenpflegefachkraft. Das Modellprojekt wird durch die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.

Damit wird die Zusammenarbeit mit Vietnam in der Gesundheitswirtschaft ausgebaut. Unterstützt wird die GIZ durch die BA. Das Projekt ist an die zukünftigen Ausbildungsinhalte der anstehenden Reform der Pflegeberufeausbildung angepasst, um einen nahtlosen Übergang zur generalistischen Ausbildung in Deutschland sicherzustellen.

Seit 2016 werden in Vietnam in zwei Durchgängen junge Vietnamesinnen und Vietnamesen für eine Ausbildung zur Krankenpflegefachkraft in Deutschland vorbereitet. Sie durchlaufen ein staatlich gefördertes Qualifizierungsprogramm in Kooperation mit dem Goethe-Institut in Hanoi. Dieses beinhaltet einen dreizehnmonatigen Sprachunterricht inklusive fachsprachlicher Qualifizierung, ein interkulturelles Training und eine Vorbereitung auf das Berufsbild der Pflegefachkraft in Deutschland. Nach bestandener Sprachprüfung werden die Teilnehmenden in Deutschland ausgebildet.

Projekt Triple Win

Das Projekt Triple Win fördert arbeitsmarkt- und entwicklungspolitische Ziele und setzt zugleich die Idee einer Willkommens- und Anerkennungskultur konkret um. Gemeinsam mit der GIZ führt die BA das Pilotprojekt Triple Win zur Gewinnung ausländischer Krankenpflegekräfte für den deutschen Arbeitsmarkt durch. Grundlage des Vorhabens sind Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für  Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der Partnerländer Bosnien-Herzegowina, Serbien, die Philippinen und Tunesien. Die Partnerverwaltung gestaltet das Bewerbungsverfahren vor Ort und prüft die Bewerbungen nach formalen Kriterien. Die BA stellt die persönliche, fachliche und sprachliche Qualifikation des Bewerbers durch persönliche Auswahlgespräche fest. Ein Sprachtest ist Teil des Auswahlverfahrens. Die GIZ bietet insbesondere die sprachliche Qualifizierung der Pflegekräfte (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens mit Fachsprache für Pflege), die fachliche Vorbereitung auf den Arbeitseinsatz in Deutschland sowie die Integrationsbegleitung und Unterstützung bei der Anerkennung nach der Ankunft in Deutschland an. Bis zur Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses, die sie im ersten Jahr ihrer Tätigkeit erwerben sollen, arbeiten die Pflegekräfte als Krankenpflegehelferin bzw. -helfer. Die Fachkräfte können in Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten, aber auch in Einrichtungen der Altenpflege beschäftigt sein, müssen das Anerkennungsverfahren jedoch in jedem Fall in der Gesundheits- und Krankenpflege durchlaufen.

Projekt „Pflegen in Deutschland“ 
Ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Pflegekräfte aus Mexiko 

Die Bundesagentur für Arbeit sucht in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Arbeitsamt Mexiko qualifiziertes Gesundheits- und Pflegepersonal aus Mexiko für Unternehmen des Gesundheitswesens in Deutschland. 
Das Projekt „Pflegen in Deutschland“ eröffnet interessierten Pflegekräften aus Mexiko Chancen für neue berufliche Perspektiven.  An verschiedenen Orten und Terminen in Mexiko präsentieren deutsche Arbeitgeber im Gesundheitswesen ihre Beschäftigungsangebote. 

Wer an dem Projekt teilnehmen möchte, sollte entsprechend mobil sein, Interesse an einer Arbeit im Ausland haben und die Bereitschaft mitbringen, in 12 Monaten deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben. Der akademische Abschluss an einer mexikanischen Universität ist ebenfalls Pflicht. Auf dem Weg nach Deutschland erhalten die Pflegekräfte vielfältige Unterstützung - zum Beispiel durch die Finanzierung von Sprachkursen in Mexiko und Deutschland, einer Begleitung bei der Beantragung des Visums und der Berufsanerkennung, 

Wie kann man an dem Projekt teilnehmen? Welche konkreten Angebote beinhaltet das Projekt? An wen kann man sich bei Fragen wenden? Erfahren Sie hier mehr über das Projekt der Bundesagentur für Arbeit und der mexikanischen Arbeitsverwaltung. 

Quellverweis: https://www.make-it-in-germany.com/de/jobs/gefragte-berufe/pflegekraefte/