Anpassungslehrgang: strukturierte Einarbeitung in deutsche Pflegestandards
Anpassungslehrgang: Ablauf, Rolle des Arbeitgebers und Planbarkeit
Der Anpassungslehrgang Pflegekräfte ist einer der beiden Wege zur vollen Berufsanerkennung, wenn ein Defizitbescheid vorliegt. Für Kliniken und Pflegeheime stellt sich dabei die zentrale Frage: Was bedeutet das für die Personalplanung, den Einsatz und die interne Organisation?
Diese Seite erklärt, was ein Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte aus dem Ausland ist, wie er typischerweise abläuft und welche Rolle Sie als Arbeitgeber dabei spielen. Sie erhalten einen praxisnahen Überblick, der Ihnen hilft, den Prozess zu verstehen und realistische Meilensteine zu setzen.
Wichtiger Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, eine spezialisierte Fachstelle oder einen Anwalt zu konsultieren.
Was ist ein Anpassungslehrgang für Pflegekräfte?
Ein Anpassungslehrgang ist eine Ausgleichsmaßnahme, die Pflegefachkräften aus dem Ausland ermöglicht, die im Defizitbescheid festgestellten Unterschiede zur deutschen Pflegeausbildung auszugleichen. Er findet überwiegend in der Praxis statt und wird durch theoretische Anteile ergänzt.
Das Ziel ist klar definiert: Die Pflegefachkraft soll die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um die volle Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung zu erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss kann die Berufsanerkennung erteilt werden.
Ein Anpassungslehrgang Pflegekräfte ist keine erneute Ausbildung. Er baut auf der vorhandenen Qualifikation auf und fokussiert sich gezielt auf die im Bescheid genannten Defizite. Die Dauer variiert je nach Umfang der festgestellten Unterschiede.
Wann kommt ein Anpassungslehrgang ins Spiel?
Der Anpassungslehrgang wird relevant, wenn die zuständige Anerkennungsbehörde einen Defizitbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid dokumentiert, dass die ausländische Qualifikation nicht vollständig mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist – und zeigt gleichzeitig den Weg zur Anerkennung auf.
Ein Anpassungslehrgang Pflegekräfte kommt infrage, wenn:
- Der Defizitbescheid nennt konkrete praktische oder theoretische Defizite.
- Die Pflegefachkraft bevorzugt einen praxisorientierten Weg gegenüber einer einmaligen Prüfung.
- Die Einrichtung kann einen strukturierten Praxisrahmen bieten.
- Die Deutschkenntnisse sind ausreichend für die Kommunikation im Arbeitsalltag.
- Eine schrittweise Einarbeitung in deutsche Pflegestandards ist gewünscht.
Alternativ zum Anpassungslehrgang gibt es die Kenntnisprüfung – eine staatliche Prüfung, die theoretisches und praktisches Wissen abfragt. Welche Option im Einzelfall sinnvoller ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Berufsanerkennung.
So läuft ein Anpassungslehrgang Pflegekräfte typischerweise ab
Der Anpassungslehrgang Pflegekräfte gliedert sich in mehrere Phasen. Hier ist ein typischer Ablauf:
Defizitbescheid analysieren
Der Defizitbescheid bildet die Grundlage. Er listet die festgestellten Unterschiede auf, die im Rahmen des Anpassungslehrgangs ausgeglichen werden müssen. Diese Analyse bestimmt Umfang und Schwerpunkte der Maßnahme. Mehr zum Defizitbescheid erfahren Sie hier.
Anbieter und Einrichtung abstimmen
Der Anpassungslehrgang wird von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt. Die praktischen Anteile finden in einer Gesundheitseinrichtung statt – häufig beim künftigen Arbeitgeber. Anbieter, Einrichtung und Pflegefachkraft müssen aufeinander abgestimmt werden.
Lehrgang starten
Der Lehrgang beginnt mit einer Einführungsphase. Die Pflegefachkraft lernt die deutschen Pflegestandards, Dokumentationssysteme und Arbeitsabläufe kennen. Theoretische Inhalte ergänzen die praktische Einarbeitung.
Praxisphasen absolvieren
Der Schwerpunkt liegt auf der Praxis. Die Pflegefachkraft arbeitet unter Anleitung in verschiedenen Bereichen und erwirbt die im Defizitbescheid genannten Kompetenzen. Eine qualifizierte Praxisanleitung begleitet diesen Prozess.
Fortschritte dokumentieren
Der Lernfortschritt wird regelmäßig dokumentiert. Zwischengespräche helfen, eventuelle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und den Anpassungslehrgang erfolgreich abzuschließen.
Abschluss und Anerkennung
Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs wird die Bescheinigung an die Anerkennungsbehörde übermittelt. Diese erteilt dann die volle Berufsanerkennung.
Der gesamte Vermittlungsprozess – von der Kandidatenauswahl bis zur Einreise – dauert typischerweise 4–5 Monate (abhängig von Ausgangslage, Sprachniveau, Anerkennung/Behörden und Einreise). Der Anpassungslehrgang Pflegekräfte selbst kommt gegebenenfalls hinzu und variiert je nach Umfang der Defizite.
Mehr zum gesamten Ablauf der Vermittlung erfahren Sie hier.
Was bedeutet der Anpassungslehrgang für Kliniken und Pflegeheime?
Als Arbeitgeber spielen Sie eine wichtige Rolle im Anpassungslehrgang Pflegekräfte. Sie stellen den Praxisrahmen bereit und ermöglichen der Pflegefachkraft, die geforderten Kompetenzen zu erwerben. Gleichzeitig lernen Sie Ihre künftige Mitarbeiterin oder Ihren künftigen Mitarbeiter bereits während der Maßnahme kennen.
Ihre Aufgaben
- Ansprechpartner benennen: Definieren Sie eine zentrale Kontaktperson für die Koordination mit dem Bildungsträger.
- Einsatzplanung: Stimmen Sie die praktischen Einsätze auf die Anforderungen des Lehrgangs ab.
- Praxisanleitung sicherstellen: Eine qualifizierte Praxisanleitung begleitet die Pflegefachkraft während der praktischen Phasen.
- Integration fördern: Unterstützen Sie die Eingliederung ins Team bereits während des Lehrgangs.
- Dokumentation unterstützen: Wirken Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten an der Dokumentation des Lernfortschritts mit.
Was wir koordinieren
Wir übernehmen die Abstimmung zwischen allen Beteiligten: Bildungsträger, Einrichtung und Pflegefachkraft. Sie erhalten regelmäßige Updates zu den Meilensteinen und wissen jederzeit, in welcher Phase sich der Anpassungslehrgang befindet.
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten verfügen über Deutschkenntnisse auf mindestens B1, häufig B2. Das Sprachniveau ist entscheidend für den Erfolg im Anpassungslehrgang und wird während des gesamten Prozesses weiterentwickelt.
Mehr zum Onboarding und zur Integration erfahren Sie hier.
Typische Stolpersteine beim Anpassungslehrgang – und wie man sie vermeidet
- Unklare Zuständigkeiten: Definieren Sie frühzeitig, wer in Ihrer Einrichtung für die Koordination verantwortlich ist.
- Unrealistische Zeiterwartungen: Ein Anpassungslehrgang Pflegekräfte benötigt Zeit. Planen Sie ausreichend Puffer ein.
- Fehlende Praxisanleitung: Ohne qualifizierte Anleitung kann der Lehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
- Mangelnde Kommunikation: Regelmäßiger Austausch zwischen allen Beteiligten verhindert Missverständnisse.
- Überforderung der Pflegefachkraft: Achten Sie auf eine angemessene Balance zwischen Lehrgang und Arbeitsbelastung.
Häufige Fragen zum Anpassungslehrgang Pflegekräfte
Kurz beantwortet – für Details sprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Was ist der Unterschied zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung?
Wie lange dauert ein Anpassungslehrgang für Pflegefachkräfte?
Kann die Pflegefachkraft während des Lehrgangs arbeiten?
Muss der Arbeitgeber den Anpassungslehrgang organisieren?
Was braucht unsere Einrichtung, um einen Anpassungslehrgang zu begleiten?
Was passiert, wenn der Anpassungslehrgang nicht erfolgreich abgeschlossen wird?
Arbeiten Sie auch mit Privatpersonen zusammen?
Ist eine AZAV-Förderung für den Anpassungslehrgang möglich?
Können mehrere Pflegefachkräfte parallel einen Anpassungslehrgang absolvieren?
Weiterführende Informationen
Auf den folgenden Seiten finden Sie vertiefende Informationen zu verwandten Themen:
Jetzt nächsten Schritt klären
Sie möchten wissen, wie ein Anpassungslehrgang Pflegekräfte für Ihre Einrichtung konkret aussehen könnte? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und geben Ihnen eine realistische Einschätzung.
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- B2B‑Vermittlung für Kliniken & Pflegeheime
- Typischerweise 4–5 Monate (abhängig von Ausgangslage, Sprachniveau, Anerkennung/Behörden und Einreise)
- Deutschkenntnisse: mindestens B1, häufig B2
- Hinweis: AZAV‑Förderung im Einzelfall möglich, keine Garantie
Wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir entsprechende Fachstellen.
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