Brutto, netto, Tarif, Zulagen und Lebenshaltungskosten: die Zahlen, mit denen Sie Ihre Entscheidung für Deutschland treffen können, ohne Werbeversprechen.
Jedes Angebot mit Gehalt und Einsatzort im Arbeitsvertrag vor der Einreise
| Situation | Brutto pro Monat (Vollzeit) | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegekraft in Anerkennung (vor der Berufserlaubnis) | 2.800 bis 3.200 € | Eingruppierung meist als Pflegehilfskraft mit Zulage; steigt mit der Berufserlaubnis |
| Pflegefachkraft in der Klinik nach Tarif (TVöD-P, Einstieg) | 3.400 bis 3.800 € | Plus Schicht-, Nacht- und Wochenendzulagen, Jahressonderzahlung |
| Pflegefachkraft im Pflegeheim (Tarif oder AVR) | 3.200 bis 3.800 € | Seit 2022 müssen Pflegeheime nach Tarif oder tarifähnlich zahlen |
| Mit Zulagen (Nacht, Wochenende, Feiertag) | +300 bis 600 € | Je nach Schichtmodell |
| Mit Fachweiterbildung (Intensiv, OP, Anästhesie) | 3.900 bis 4.600 € | Weiterbildung in Deutschland nach der Anerkennung möglich |
| Stationsleitung, Praxisanleitung | ab 4.500 € | Nach einigen Jahren Berufserfahrung in Deutschland |
Richtwerte aus Arbeitsverträgen unserer Vermittlungen, Tariftabellen und dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Stand 2026. Verbindlich ist Ihr Arbeitsvertrag, den Sie vor der Einreise erhalten.
Von 3.600 € brutto bleiben einer alleinstehenden Fachkraft (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer) etwa 2.450 € netto. Davon gehen Miete, Strom, Internet und Fahrtkosten ab; die Krankenversicherung ist im Netto bereits enthalten. Typische Warmmieten für eine Zweizimmerwohnung: 600 bis 900 € in mittleren Städten, 1.100 bis 1.500 € in München, Frankfurt oder Stuttgart.

Für Pflegekräfte aus der Türkei, Indien, den Philippinen, Lateinamerika, den arabischen Ländern oder dem Balkan ist das deutsche Gehalt ein Vielfaches des Niveaus zu Hause, verbunden mit unbefristetem Vertrag, geregelten Arbeitszeiten und 30 Tagen Urlaub. Entscheidend ist aber das Netto nach Miete: Das rechnen wir vor der Vertragsunterschrift mit Ihnen für die konkrete Stadt durch und sagen offen, wo München und Hamburg teurer sind als Sachsen oder Niedersachsen.
Nein, meist etwas weniger, weil die Berufserlaubnis noch fehlt. Üblich sind 2.800 bis 3.200 € brutto. Nach der Anerkennung steigt das Gehalt auf das Niveau der anerkannten Kolleginnen und Kollegen; das lassen wir in den Arbeitsvertrag schreiben.
Ja. Sie unterschreiben den Arbeitsvertrag mit Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und Einsatzort vor dem Visumantrag. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, dass die Bedingungen denen deutscher Beschäftigter entsprechen.
Gesetzlich mindestens 20 Tage bei einer Fünftagewoche, üblich sind 30 Tage nach Tarif. Feiertage kommen hinzu, je nach Bundesland 9 bis 13 im Jahr.
Nein. DIH nimmt von Pflegefachkräften keine Vermittlungsgebühr. Das Honorar zahlt der Arbeitgeber in Deutschland nach Vertragsabschluss (Employer-Pays-Prinzip). Gebühren für Übersetzungen, Behörden und Sprachprüfungen fallen im Verfahren an; viele Arbeitgeber übernehmen einen Teil, das halten wir im Vertrag fest.
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