Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt den Weg nach Deutschland auf wenige Monate. Wir erklären Fristen, Aufenthaltstitel und Unterlagen und führen das Verfahren mit Ihrem Arbeitgeber.
Standard in jeder DIH-Vermittlung · Gebühr zahlt meist der Arbeitgeber
Ihr künftiger Arbeitgeber beantragt das Visumverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz bei der zentralen Ausländerbehörde seines Bundeslands. Die Behörde koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Botschaft mit festen Fristen. Die Gebühr von 411 € zahlt in der Regel der Arbeitgeber.

| Situation | Aufenthaltstitel | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Berufserlaubnis liegt vor | Fachkraft (§ 18a oder § 18b) | Berufserlaubnis, Arbeitsvertrag, Zustimmung der Bundesagentur |
| Defizitbescheid, Ausgleich in Deutschland | Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d) | Defizitbescheid, Arbeitsvertrag als Pflegekraft in Anerkennung, Deutsch meist B1 bis B2, gesicherter Lebensunterhalt |
| Verfahren noch nicht begonnen, Arbeitgeber steht fest | Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3) | Mindestens zweijährige anerkannte Ausbildung, Deutsch A2, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Antrag nach Einreise; bis zur Berufserlaubnis Tätigkeit als Hilfskraft |
| Deutschkurs vor Arbeitsbeginn | Sprachkurs (§ 16f) oder kombiniert mit § 16d | Kursplatz, Finanzierung, Ziel Berufsanerkennung |
Welcher Titel erteilt wird, entscheiden Ausländerbehörde und Botschaft. Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren das Verfahren mit dem Arbeitgeber; Rechtsberatung leisten wir nicht.
Ehepartner und minderjährige Kinder können mit Ihnen oder kurz nach Ihnen einreisen, oft im selben § 81a-Verfahren. Voraussetzungen: ausreichend Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt. Ehepartner von Fachkräften sind meist vom Sprachnachweis befreit.
Kindergeld von 255 € pro Kind und Monat (2026). Kita und Schule sind kostenlos oder günstig; wir helfen bei der Anmeldung vor Ort.
Nach einigen Jahren mit Fachkraft-Aufenthalt ist die Niederlassungserlaubnis möglich, später die Einbürgerung. Wir erklären die Voraussetzungen, wenn es so weit ist.
Von vollständigen Unterlagen bis zum Visum rechnen wir mit sechs bis zehn Wochen. Die gesetzlichen Fristen sind kürzer; in der Praxis kosten Übersetzungen, Terminvergabe und Nachforderungen Zeit. Ohne § 81a sind sechs bis zwölf Monate keine Seltenheit.
Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 €, das Visum selbst 75 €. Übersetzungen, Apostillen und Flug kommen hinzu. Welche Kosten der Arbeitgeber übernimmt, steht im Arbeitsvertrag; wir sprechen das vor der Unterschrift an.
Ja, über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3, wenn der Arbeitgeber mitmacht und Ihre Ausbildung mindestens zwei Jahre dauerte. Bis zur Berufserlaubnis arbeiten Sie dann als Hilfskraft und lernen Deutsch in Deutschland weiter.
Wir prüfen, welcher Aufenthaltstitel zu Ihrer Situation passt, und starten das § 81a-Verfahren gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.
Pflichtfelder sind markiert. Lebenslauf und Diplom als PDF oder Foto anhängen oder später per WhatsApp nachreichen.
Wir verwenden Cookies, um diese Website zu betreiben und nur mit Ihrer Einwilligung Besuche anonym mit Google Analytics zu messen. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern. We use cookies to run this site and, only with your consent, to measure visits with Google Analytics. You can change your choice at any time via “Cookie-Einstellungen”.