Woran Kliniken und Träger faire Anwerbung erkennen, nach welchen Kriterien wir arbeiten und was 2026 rechtlich gilt. Ohne Siegel, das wir nicht tragen, und ohne Förderung, die es nicht mehr gibt.
Beschwerden beantworten wir innerhalb von fünf Werktagen schriftlich

Die Pflegekraft zahlt nichts für Vermittlung, Sprachkurs oder Flug an den Vermittler. Kosten trägt der Arbeitgeber. Bei uns steht das im Vermittlungsvertrag und im Gespräch mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten.
Private Anwerbung aus Staaten mit kritischem Gesundheitspersonalmangel ist nach § 38 BeschV untersagt. Wir rekrutieren ausschließlich aus Regionen außerhalb der Liste und prüfen sie vor jedem Auftrag.
Gehalt, Eingruppierung in Anerkennung und danach, Wohnort, Aufgaben, Zeitplan und mögliche Rückzahlungsklauseln werden mit der Fachkraft vor der Vertragsunterschrift in ihrer Sprache besprochen.
Fachkräfte und Einrichtungen erreichen uns direkt per E-Mail an info@personalvermittlung-ausland.de oder WhatsApp. Jede Beschwerde beantworten wir innerhalb von fünf Werktagen schriftlich.
Das Gütezeichen RAL-GZ 912 wird von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland (GAPA) vergeben und zeichnet Vermittler aus, die nach den Standards fairer Anwerbung arbeiten: Employer-Pays, Transparenz, keine Anwerbung aus WHO-Listen-Ländern, faire Vertragsgestaltung, Beschwerdeverfahren. Seit 2025 setzt die Prüfung eine Mindestzahl dokumentierter Vermittlungsfälle voraus und befragt die vermittelten Pflegekräfte schriftlich.
DIH Recruiting arbeitet nach diesen Kriterien. Ob und wann wir das Gütezeichen beantragen, entscheiden wir mit Blick auf unsere Pflegevermittlungen; wir werben nicht mit einem Siegel, das wir nicht tragen. Fragen Sie uns im Erstgespräch nach unseren Referenzen und Verfahrensunterlagen.

Stand Oktober 2026. Wir koordinieren Verfahren und leisten keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Entscheidungen der Behörden.
Derzeit nicht. Wir arbeiten nach seinen Kriterien und sagen das so. Einrichtungen, die das Siegel voraussetzen, können unsere Verträge und Verfahrensunterlagen einsehen.
Für Sprachkurs oder Flug ja, wenn sie angemessen gestaffelt sind und mit der Dauer der Beschäftigung abschmelzen. Vermittlungskosten dürfen der Fachkraft nie auferlegt werden. Wir prüfen Klauseln vor der Unterschrift mit beiden Seiten.
Ja, wenn drei Dinge stimmen: kein Herkunftsland von der WHO-Liste (§ 38 BeschV), keine Kosten für die Pflegekraft (Employer-Pays-Prinzip) und ein sauberes Anerkennungs- und Visumverfahren über die zuständigen Behörden. Genau so arbeiten wir. Details auf der Seite Faire Anwerbung.
Musterverträge, Verfahrensablauf und Referenzen zeigen wir Ihnen im Erstgespräch.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Nur für Einrichtungen; Pflegekräfte finden hier ihren Bereich.
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