DIH Recruiting · Vermittlung internationaler PflegefachkräfteFür ArbeitgeberFür Pflegekräfte
Compliance und Vertrauen

Faire Anwerbung: Employer-Pays, WHO-Liste, Transparenz

Woran Kliniken und Träger faire Anwerbung erkennen, nach welchen Kriterien wir arbeiten und was 2026 rechtlich gilt. Ohne Siegel, das wir nicht tragen, und ohne Förderung, die es nicht mehr gibt.

Beschwerden beantworten wir innerhalb von fünf Werktagen schriftlich

Gespräch zwischen Personalleitung und Pflegekräften
seit 2020Anerkennung, Visum, Vermittlung
350+Fachkräfte nach Deutschland begleitet (Stand 10/2026)
0 €Vorabkosten, Honorar bei Erfolg
1 Werktagbis zum Rückruf
Start › Faire Anwerbung

Woran Sie faire Anwerbung erkennen

Employer-Pays

Die Pflegekraft zahlt nichts für Vermittlung, Sprachkurs oder Flug an den Vermittler. Kosten trägt der Arbeitgeber. Bei uns steht das im Vermittlungsvertrag und im Gespräch mit jeder Kandidatin und jedem Kandidaten.

Keine WHO-Listen-Länder

Private Anwerbung aus Staaten mit kritischem Gesundheitspersonalmangel ist nach § 38 BeschV untersagt. Wir rekrutieren ausschließlich aus Regionen außerhalb der Liste und prüfen sie vor jedem Auftrag.

Transparenz vor der Unterschrift

Gehalt, Eingruppierung in Anerkennung und danach, Wohnort, Aufgaben, Zeitplan und mögliche Rückzahlungsklauseln werden mit der Fachkraft vor der Vertragsunterschrift in ihrer Sprache besprochen.

Beschwerdeweg

Fachkräfte und Einrichtungen erreichen uns direkt per E-Mail an info@personalvermittlung-ausland.de oder WhatsApp. Jede Beschwerde beantworten wir innerhalb von fünf Werktagen schriftlich.

Das RAL-Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Das Gütezeichen RAL-GZ 912 wird von der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland (GAPA) vergeben und zeichnet Vermittler aus, die nach den Standards fairer Anwerbung arbeiten: Employer-Pays, Transparenz, keine Anwerbung aus WHO-Listen-Ländern, faire Vertragsgestaltung, Beschwerdeverfahren. Seit 2025 setzt die Prüfung eine Mindestzahl dokumentierter Vermittlungsfälle voraus und befragt die vermittelten Pflegekräfte schriftlich.

DIH Recruiting arbeitet nach diesen Kriterien. Ob und wann wir das Gütezeichen beantragen, entscheiden wir mit Blick auf unsere Pflegevermittlungen; wir werben nicht mit einem Siegel, das wir nicht tragen. Fragen Sie uns im Erstgespräch nach unseren Referenzen und Verfahrensunterlagen.

  • Standards des Gütezeichens als Arbeitsgrundlage
  • Keine irreführende Werbung mit ausgelaufenen Förderungen oder fremden Siegeln
  • Einsicht in Musterverträge für Einrichtung und Fachkraft
Pflegekräfte im Gespräch mit der Personalleitung

Rechtsrahmen 2026 in Stichpunkten

Was gilt

  • § 38 BeschV: keine private Anwerbung aus WHO-Listen-Ländern
  • § 81a AufenthG: beschleunigtes Fachkräfteverfahren, 411 €, feste Fristen
  • § 16d AufenthG: Aufenthalt zur Anerkennung, Anerkennungspartnerschaft ab A2
  • Pflegeberufegesetz und Pflegestudiumstärkungsgesetz: bundeseinheitliche Unterlagen, direkte Wahl von Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  • Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur mit Partnerländern für die staatliche Anwerbung

Was nicht mehr gilt

  • Der Bundeszuschuss von bis zu 6.000 € je angeworbener Pflegekraft ist Ende 2023 ausgelaufen
  • Die Gleichwertigkeitsprüfung als Pflichtschritt vor Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang

Stand Oktober 2026. Wir koordinieren Verfahren und leisten keine Rechtsberatung; verbindlich sind die Entscheidungen der Behörden.

Häufige Fragen

Tragen Sie das RAL-Gütezeichen?

Derzeit nicht. Wir arbeiten nach seinen Kriterien und sagen das so. Einrichtungen, die das Siegel voraussetzen, können unsere Verträge und Verfahrensunterlagen einsehen.

Dürfen Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag stehen?

Für Sprachkurs oder Flug ja, wenn sie angemessen gestaffelt sind und mit der Dauer der Beschäftigung abschmelzen. Vermittlungskosten dürfen der Fachkraft nie auferlegt werden. Wir prüfen Klauseln vor der Unterschrift mit beiden Seiten.

Ist die Anwerbung aus dem Ausland rechtlich sicher?

Ja, wenn drei Dinge stimmen: kein Herkunftsland von der WHO-Liste (§ 38 BeschV), keine Kosten für die Pflegekraft (Employer-Pays-Prinzip) und ein sauberes Anerkennungs- und Visumverfahren über die zuständigen Behörden. Genau so arbeiten wir. Details auf der Seite Faire Anwerbung.

Unterlagen einsehen

Musterverträge, Verfahrensablauf und Referenzen zeigen wir Ihnen im Erstgespräch.

Unverbindlich anfragen

Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Nur für Einrichtungen; Pflegekräfte finden hier ihren Bereich.