DIH Recruiting · Vermittlung internationaler PflegefachkräfteFür ArbeitgeberFür Pflegekräfte
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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 81a und Anerkennungspartnerschaft § 16d

Fristen, Titel und Unterlagen des Visumverfahrens für Pflegekräfte aus Drittstaaten, erklärt für Arbeitgeber. Wir stellen den Antrag mit Ihrer Vollmacht und führen das Verfahren.

Standard in jeder DIH-Vermittlung · Familiennachzug im selben Verfahren

Pflegefachkraft mit Reisepass
seit 2020Anerkennung, Visum, Vermittlung
350+Fachkräfte nach Deutschland begleitet (Stand 10/2026)
0 €Vorabkosten, Honorar bei Erfolg
1 Werktagbis zum Rückruf
Start › Visum § 81a und § 16d

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Kürze

Nach § 81a AufenthG beantragt der Arbeitgeber das Verfahren bei der zentralen Ausländerbehörde seines Bundeslands und erteilt uns die Vollmacht. Die Behörde koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Auslandsvertretung mit festen Fristen. Die Gebühr beträgt 411 €, Familienangehörige können im selben Verfahren einbezogen werden.

  • Anerkennungsstelle entscheidet innerhalb von zwei Monaten nach vollständigen Unterlagen
  • Zustimmung der Bundesagentur gilt nach einer Woche als erteilt (§ 36 BeschV)
  • Botschaftstermin innerhalb von drei Wochen nach Vorabzustimmung, Entscheidung in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen (§ 31a AufenthV)
  • Familiennachzug mit beantragt
Ohne § 81a warten Bewerber in Indien, Marokko oder Kolumbien oft viele Monate auf einen Botschaftstermin. Deshalb führen wir jede Vermittlung über das beschleunigte Verfahren.
Pflegefachkraft mit Reisepass vor der Abreise nach Deutschland

Welcher Aufenthaltstitel in welcher Situation

SituationTitelVoraussetzungen
Berufserlaubnis liegt vorFachkraft mit Berufsausbildung (§ 18a) oder akademischer Ausbildung (§ 18b)Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Arbeitsvertrag, Zustimmung der Bundesagentur
Defizitbescheid, Ausgleich in DeutschlandAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d Abs. 1)Defizitbescheid, Arbeitsvertrag als Pflegekraft in Anerkennung, Deutsch meist B1 bis B2, gesicherter Lebensunterhalt
Verfahren noch nicht begonnen, Arbeitgeber steht festAnerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3)Mindestens zweijährige, im Herkunftsland anerkannte Ausbildung, Deutsch A2, Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Anerkennungsantrag nach Einreise; bis zur Berufserlaubnis Tätigkeit als Hilfskraft
Deutschkurs vor ArbeitsbeginnSprachkurs (§ 16f) oder kombiniert mit § 16dKursplatz, Finanzierung, Ziel Berufsanerkennung

Welcher Titel erteilt wird, entscheiden Ausländerbehörde und Auslandsvertretung. Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren das Verfahren mit Ihnen; Rechtsberatung leisten wir nicht.

Unterlagen für das Visum

Von der Fachkraft

Reisepass, biometrische Fotos, Lebenslauf, Diplom mit Übersetzung, Deutschzertifikat, Krankenversicherung für die Einreise, Wohnraumnachweis (oft vom Arbeitgeber), für Familiennachzug Heirats- und Geburtsurkunden mit Apostille.

Vom Arbeitgeber

Arbeitsvertrag mit Gehalt und Tätigkeitsbeschreibung, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur, § 81a-Antrag mit Vollmacht, bei § 16d eine Beschreibung der Anpassungsmaßnahme.

Von den Behörden

Defizitbescheid oder Berufserlaubnis der Anerkennungsstelle, Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, Zustimmung der Bundesagentur. Diese Schritte laufen im § 81a-Verfahren gebündelt.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Visum mit § 81a wirklich?

Von vollständigen Unterlagen bis zum Visum rechnen wir mit sechs bis zehn Wochen. Die gesetzlichen Fristen sind kürzer; Übersetzungen, Terminvergabe und Nachforderungen kosten in der Praxis Zeit. Ohne § 81a sind sechs bis zwölf Monate keine Seltenheit.

Was kostet das Verfahren?

Die Gebühr für das beschleunigte Verfahren beträgt 411 €, das Visum 75 €. Übersetzungen, Apostillen und Reise kommen hinzu. Wer welche Kosten trägt, steht im Arbeitsvertrag; wir sprechen das vor der Unterschrift an.

Lohnt sich die Anerkennungspartnerschaft mit A2?

Für Einrichtungen mit eigener Sprachförderung und Praxisanleitung ja: Die Fachkraft reist früher ein und lernt Deutsch im Alltag. Nachteil: Bis zur Berufserlaubnis ist nur eine Hilfstätigkeit erlaubt, und der Weg bis B2 dauert in Deutschland oft länger als geplant. Wir empfehlen sie, wenn B1 vor der Einreise nicht realistisch ist.

Visumverfahren mit Fristen

Wir prüfen, welcher Titel zu Ihrem Fall passt, und starten das § 81a-Verfahren mit Ihrer Vollmacht.

Unverbindlich anfragen

Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Nur für Einrichtungen; Pflegekräfte finden hier ihren Bereich.