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Arbeitserlaubnis für Ausländer - Beschäftigungserlaubnis | Erwerbstätigkeit |

Wir bringen Licht ins Dunkel und begleiten Sie durch den Dschungel der Vorschriften und Anträge, wenn es um Aufenthaltstitel wie die Blaue Karte, Berufsanerkennung oder Arbeitsvisa sowie die Familienzuführung geht. Unser umfassendes Fachwissen steht Ihnen zur Verfügung, um den Prozess für Sie reibungslos zu gestalten, einschließlich Antragstellung und Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen.


Ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ist für Arbeit, Studium oder Ausbildung möglich. In den meisten Fällen ist zunächst ein nationales Visum erforderlich, bevor die entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.


Die Aufenthaltserlaubnis für Arbeit oder das entsprechende nationale Visum gilt nur für bestimmte Berufsgruppen und erfordert in der Regel ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist oft erforderlich und kann je nach Fall mit oder ohne Vorrangprüfung erteilt werden. Die Beschäftigungsverordnung regelt auch Ausnahmen von diesem Zustimmungserfordernis.


Das Bundesanerkennungsgesetz gewährt Fachkräften aus dem Ausland das Recht, die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Das Berufsanerkennungsverfahren bestätigt, ob Ihre zukünftigen Mitarbeiter die erforderlichen Qualifikationen für eine Beschäftigung in Deutschland besitzen.


Während des Anerkennungsverfahrens wird ermittelt, ob die Qualifikationen der Fachkräfte den beruflichen Standards in Deutschland entsprechen.


Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis und kümmern uns um alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, um Ihnen ein Arbeitsvisum zu ermöglichen. Treffen Sie die richtige Entscheidung und holen Sie sich unseren Rat, um auf der sicheren Seite zu sein.

Pflegefachkräfte aus dem Ausland - Ihre Eintrittskarte nach Deutschland


Arbeitsvisum beantragen leicht gemacht


Wir sind Ihre vertrauenswürdigen Partner bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Pflegefachkräfte aus dem Ausland. Besonders türkische Staatsangehörige profitieren von speziellen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, die durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei gewährt werden. Obwohl sie als Drittstaatsangehörige gelten, erlangen sie Aufenthaltsrechte, sofern sie die Anforderungen des Abkommens erfüllen.


Gemäß dem Assoziationsabkommen entsteht ein Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer, wenn sie in Deutschland regulär beschäftigt sind. Hierbei gilt folgendes Prinzip:


Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung haben sie Anspruch auf die Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis und somit auf die Aufenthaltserlaubnis beim gleichen Arbeitgeber.


Nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung beim selben Arbeitgeber können sie sich für denselben Beruf oder in derselben Branche auf jede Stellenangebot eines Arbeitgebers ihrer Wahl bewerben. Dabei haben Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten allerdings Vorrang.


Nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung besteht freier Zugang zu jeder Anstellung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis.


Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Sie von diesen besonderen Regelungen profitieren können. Wir helfen Ihnen, den bürokratischen Dschungel zu durchdringen und Ihr Arbeitsvisum problemlos zu erhalten. Lassen Sie uns Ihnen den Weg nach Deutschland ebnen.

Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltstitel und Arbeitsvisum in Deutschland


Die Begriffe in Bezug auf die Arbeit in Deutschland haben sich im Laufe der Zeit gewandelt. Während früher der Terminus "Arbeitserlaubnis" gebräuchlich war, wird dieser heute offiziell nicht mehr verwendet. Mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 wurde die eigenständige Arbeitserlaubnis durch den Aufenthaltstitel ersetzt, auf dem eine Erlaubnis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vermerkt wird. Es gibt insgesamt fünf verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln:


1. Aufenthaltserlaubnis
2. Blaue Karte EU
3. Daueraufenthalt EU
4. Niederlassungserlaubnis
5. Visum


Diese Aufenthaltstitel ermöglichen es Personen, in Deutschland zu arbeiten.


Wenn Sie ein Arbeitgeber sind, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, sogenannte Drittstaatsangehörige, nach Deutschland locken. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Einreise nach Deutschland für qualifizierte Fachkräfte erleichtert, sodass Nicht-EU-Bürger nun leichter als Fachkräfte in Deutschland arbeiten können. DIH Personalvermittlung hat sich darauf spezialisiert, Ärzte, Fachkräfte im Handwerk sowie medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte aus der Türkei mit Einrichtungen in Deutschland zusammenzubringen und sie individuell zu betreuen.


Lassen Sie uns gemeinsam die Vorteile des neuen Einwanderungsgesetzes nutzen und qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland bringen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Personalvermittlung und der Bewältigung aller bürokratischen Anforderungen.

 

 

Arbeitsgenehmigung Deutschland - Arbeitsvisa beantragen

 

Arbeitsgenehmigung in Deutschland - Arbeitsvisa beantragen

Möchten Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung in Deutschland beantragen? Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für den Antrag auf ein Arbeitsvisum für Deutschland. Wir sind hier, um Ihnen bei der Antragstellung für Ihr Arbeitsvisum zu helfen und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sie einzuholen.

Wer benötigt ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Grundsätzlich benötigen Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, in Deutschland arbeiten oder studieren möchten, ein Visum. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland und kümmern uns um sämtliche erforderlichen Genehmigungen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gültigkeit eines Arbeitsvisums für Deutschland

Ein Arbeitsvisum für Deutschland, beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit, wird in der Regel für maximal vier Jahre ausgestellt. Falls Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit hat, wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend befristet. Wenn Sie Fragen zu den behördlichen Abläufen oder Ihrem Arbeitsvisum für Deutschland haben, zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Wir beantragen Ihr Arbeitsvisum für Deutschland

Wir beantragen Ihr Arbeitsvisum für Deutschland
Erforderliche Visa müssen vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden, die für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständig ist. Wenn Sie Fachkräfte oder Mitarbeiter aus dem Ausland (die ein Visum benötigen) einstellen möchten, unterstützen wir Sie gerne bei den erforderlichen behördlichen Schritten für Ihre ausländischen Fachkräfte und übernehmen die Beantragung sämtlicher Genehmigungen.

Berufsanerkennung und Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland

Wir stehen Ihnen auch bei den Anerkennungs- und Prüfungsverfahren im Rahmen der Berufsanerkennung in Deutschland zur Seite. Darüber hinaus setzen wir uns mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland in Verbindung und helfen Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen für die deutsche Botschaft oder das Konsulat.


Vermittlung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland

 

Hilfe suchen bei der Job suche in Deutschland für Fachkräfte aus dem Ausland:

Arbeitsvisum für Deutschland - Ihre persönliche Beratung

Unsere Dienstleistungen umfassen die persönliche Beratung und Unterstützung bei verschiedenen Aspekten der Einreise nach Deutschland, darunter die Sicherung des Aufenthaltsstatus, die Erleichterung der Erwerbstätigkeit und die Erlangung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Wir helfen auch bei der Familienzuführung und dem Antrag auf Beschäftigungsvisum.

 

Wie erhalten Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Wir bieten Beratung für diejenigen, die aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen möchten, um hier zu arbeiten. Unsere Dienstleistungen umfassen die Erklärung des Prozesses, die Unterstützung bei der Anerkennung eines Arbeitsvisums, und die Klärung von Fragen wie der Dauer der Anerkennung und der Identifikation Ihres Referenzberufs.

 

Wer benötigt ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Sie fragen sich, ob Sie ein Arbeitsvisum für Deutschland benötigen? Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um diese und andere Fragen zu beantworten.

 

Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums in Deutschland
Wenn Sie sich fragen, wie lange ein Arbeitsvisum in Deutschland gültig ist, sind wir hier, um Ihnen Informationen über die jeweiligen Bestimmungen zu geben.

 

Arbeitsvisum für Fachkräfte - Wie erhalten Sie es?
Erfahren Sie von uns, wie Sie ein Arbeitsvisum für Fachkräfte erhalten können, um in Deutschland zu arbeiten.

 

Diese Fragen beantworten wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Berater. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

 

Gerne helfen wir Ihnen bei der Prozedur zur Beantragung eines Arbeitsvisums für Deutschland -  Berufsanerkennung und Arbeitsvisum für Deutschland beantragen - mit uns!

Welche Visabestimmungen gelten für ausländische Fachkräfte - Wir helfen Ihnen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und beantragen für Sie das Arbeitsvisum für Deutschland