Aufenthalt aus familiären Gründen - Familiennachzug nach Deutschland?

 

Familienzusammenführung: Nachzug des Ehepartners /der Ehepartnerin aus dem Ausland

 

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben und arbeiten, möchten Sie verständlicherweise, dass auch Ihre Familie bei Ihnen ist. Gerade wenn diese sich in einem weit entfernten Land befindet oder gar in einem Krisengebiet, ist der Wunsch nach einem Familiennachzug sicherlich sehr groß. Da auch in Deutschland bzw. der EU das Familienleben von hoher Bedeutung ist, ist die Einreise oder der Aufenthalt für Familienangehörige zumeist erleichtert. Trotzdem steckt eine Menge Bürokratie hinter dem Familiennachzug und Anträge werden unter Umständen aus unverständlichen Gründen abgelehnt. 

 

Ehe und Familie nehmen in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert ein, aufgrund des Schutzes, den ihnen das deutsche Grundgesetz gewährt. Diesen verfassungsrechtlichen Schutz genießen aber nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Einwanderer aus EU-Staaten sowie Drittstaaten. So ist es durch europarechtliche Regelungen möglich, die Familie – im Falle, dass ein Familienmitglied im Ausland lebt –  wieder zusammenzuführen.

Ob Sie Ihre Angehörigen nach Deutschland holen können, hängt zunächst von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Darüber hinaus müssen allerdings noch viele andere Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Ob Arbeitsvisum, Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsmigration, europäische Freizügigkeit oder Einbürgerung:

 

Wir beraten Arbeitgeber und Privatpersonen für die zügige Einreise von Familienangehörigen aus dem Ausland nach Deutschland und holen für Sie alle behördlichen Genehmigungen ein.

Nachzug von Familienangehörigen - Ehegattennachzug aus dem Ausland


Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug von Ausländern beantragen


Ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder benötigen für die Familienzusammenführung ebenfalls eine eigene Aufenthaltserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen oder zu einem Drittstaatsangehörigen erfolgen soll. Die wichtigste Voraussetzung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ist der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse.


  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Vorgehens mit der Ausländerbehörde für die Genehmigungen
  • Unterstützung der Familienangehörigen bei der Aufbereitung und Einreichung notwendiger Dokumente für Visaangelegenheiten
  • Beschleunigung der Antragsbewilligung durch Abklärung mit den zuständigen Behörden und Einholung der erforderlichen Zustimmungen
  • Beantragung von Visa und Erhalt von Aufenthaltstiteln für Familienangehörige aus dem Ausland 
  • Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug für ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland
  • Beratung für die zügige Einreise von Familienangehörigen, Sicherung des Aufenthaltsstatus, Ermöglichung der Erwerbstätigkeit und Erhalt einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Deutschland
  • Wir beraten und begleiten Sie in diesem hochsensiblen Feld und setzen uns dafür ein, dass Sie schnell wieder mit Ihrer Familie zusammen sein können

Wir können Ihnen bei der Familienzusammenführung helfen


Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bzw. der Familennachzug für Ausländer

Trotz der Bedeutung der Ehe und Familie für die Gesellschaft in Deutschland ist der Familiennachzug aus dem Ausland schwer –  so auch durch die jüngste Verschärfung der Familienzusammenführung bei nur subsidiär geschützten Ausländern.

  • Sie leben im Ausland und möchten zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen?
  • Sie haben im Ausland Ihren zukünftigen Lebenspartner kennengelernt und möchten ihn nach Deutschland holen?

  • Ihnen wurde das Einreisevisum zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland verweigert?

  • Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen und haben Angst, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren?

  • Wie und wodurch wird der Familiennachzug von Familienangehörigen aus dem Ausland nach Deutschland geregelt?

  • Familienzusammenführung - Informationen und Beratung rund um die Familienzusammenführung, den Ehegatten- und Kindesnachzug aus dem Ausland nach Deutschland

Arbeitsgenehmigung Deutschland - Arbeitsvisa beantragen

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung in Deutschland beantragen

Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen bieten wir einen Komplettservice an.

Wer braucht eine EU Blue Card

Die Blue Card EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Gerne Unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Blue Card EU.

Lassen Sie sich beraten und bei der Anerkennung Ihrer Blue Card EU unterstützen

Wir können Ihnen ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG für Sie bei der Arbeitsbehörde, die Agentur für Arbeit beantragen. Auch helfen wir Ihnen bei anderen behördlichen Gängen wie z.B. der Kommunikation mit der Ausländerbehörde.

Wir stellen für Sie den Antrag auf unbefristete Niederlassungserlaubnis

Bei erstmaliger Ausstellung wird die Blaue Karte EU auf maximal vier Jahre befristet erteilt. Sofern die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren liegt, erfolgt die Erteilung der Blue Card EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Familienangehörige eines Inhabers einer Blue Card EU, dazu zählen Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, erhalten zudem ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Wie bekomme ich die Blue Card EU

Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung der Blue Card EU oder bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

Dürfen wir Sie bei der bei der Familienzusammenführung aus dem Ausland unterstützen?

Hinterlassen Sie uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular.