Mon - Sam 9.00 - 19.00. Uhr
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Aufenthalt aus familiären Gründen - Familiennachzug nach Deutschland?
Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben und arbeiten, möchten Sie verständlicherweise, dass auch Ihre Familie bei Ihnen ist. Gerade wenn diese sich in einem weit entfernten Land befindet oder gar in einem Krisengebiet, ist der Wunsch nach einem Familiennachzug sicherlich sehr groß. Da auch in Deutschland bzw. der EU das Familienleben von hoher Bedeutung ist, ist die Einreise oder der Aufenthalt für Familienangehörige zumeist erleichtert. Trotzdem steckt eine Menge Bürokratie hinter dem Familiennachzug und Anträge werden unter Umständen aus unverständlichen Gründen abgelehnt.
Ehe und Familie nehmen in Deutschland einen besonders hohen Stellenwert ein, aufgrund des Schutzes, den ihnen das deutsche Grundgesetz gewährt. Diesen verfassungsrechtlichen Schutz genießen aber nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Einwanderer aus EU-Staaten sowie Drittstaaten. So ist es durch europarechtliche Regelungen möglich, die Familie – im Falle, dass ein Familienmitglied im Ausland lebt – wieder zusammenzuführen.
Ob Sie Ihre Angehörigen nach Deutschland holen können, hängt zunächst von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Darüber hinaus müssen allerdings noch viele andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Ob Arbeitsvisum, Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsmigration, europäische Freizügigkeit oder Einbürgerung:
Wir beraten Arbeitgeber und Privatpersonen für die zügige Einreise von Familienangehörigen aus dem Ausland nach Deutschland und holen für Sie alle behördlichen Genehmigungen ein.
Rekrutierung ausländischer Fachkräfte mit uns
Arbeitsvisum für Deutschland beantragen
Sie benötigen ein Arbeitsvisum für Deutschland? Gerne helfen wir Ihnen.
Berufsanerkennung für Ausländer in Deutschland
Sie möchten Ihren erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen
Nachzug von Familienangehörigen - Ehegattennachzug aus dem Ausland
Ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder benötigen für die Familienzusammenführung ebenfalls eine eigene Aufenthaltserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen oder zu einem Drittstaatsangehörigen erfolgen soll. Die wichtigste Voraussetzung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ist der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse.
Wir können Ihnen bei der Familienzusammenführung helfen
Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bzw. der Familennachzug für Ausländer
Trotz der Bedeutung der Ehe und Familie für die Gesellschaft in Deutschland ist der Familiennachzug aus dem Ausland schwer – so auch durch die jüngste Verschärfung der Familienzusammenführung bei nur subsidiär geschützten Ausländern.
Sie haben im Ausland Ihren zukünftigen Lebenspartner kennengelernt und möchten ihn nach Deutschland holen?
Ihnen wurde das Einreisevisum zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland verweigert?
Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen und haben Angst, Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlieren?
Wie und wodurch wird der Familiennachzug von Familienangehörigen aus dem Ausland nach Deutschland geregelt?
Familienzusammenführung - Informationen und Beratung rund um die Familienzusammenführung, den Ehegatten- und Kindesnachzug aus dem Ausland nach Deutschland
Arbeitsgenehmigung Deutschland - Arbeitsvisa beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung in Deutschland beantragen
Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen bieten wir einen Komplettservice an.
Die Blue Card EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Gerne Unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Blue Card EU.
Wir können Ihnen ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG für Sie bei der Arbeitsbehörde, die Agentur für Arbeit beantragen. Auch helfen wir Ihnen bei anderen behördlichen Gängen wie z.B. der Kommunikation mit der Ausländerbehörde.
Bei erstmaliger Ausstellung wird die Blaue Karte EU auf maximal vier Jahre befristet erteilt. Sofern die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren liegt, erfolgt die Erteilung der Blue Card EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Familienangehörige eines Inhabers einer Blue Card EU, dazu zählen Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, erhalten zudem ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung der Blue Card EU oder bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.
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