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  • Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert.


  • Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz können Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung zu Arbeitszwecken leichter nach Deutschland einwandern. Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise weiter erleichtert


  • Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung. Um die Berufsanerkennung zu erhalten, sind in der Regel sprachliche und fachliche Anpassungsqualifizierungen nötig. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit.


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