Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

Das Bundeskabinett hat am 29. März 2023 einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Damit soll ausländischen Fachkräften der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Was genau ist geplant?  

Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig und branchenübergreifend. Damit ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern künftig leichter in Deutschland arbeiten können, will die Bundesregierung ein moderneres Einwanderungsrecht auf den Weg bringen. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Einwanderungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 29. März 2023 beschlossen. Vorgesehen sind einige Erleichterungen: So sollen berufserfahrene Fachkräfte künftig auch ohne in Deutschland anerkannten Abschluss tätig werden dürfen. Zudem sollen Drittstaatsangehörige, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, mit einer Chancenkarte zur Suche eines Arbeitsplatzes einreisen dürfen.


Fachkräftesäule als zentrales Element der Einwanderung


Der Referentenentwurf sieht ein Drei-Säulen-Modell vor, auf das die Fachkräfteeinwanderung gestützt werden soll: Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Zentrales Element der Einwanderung soll die Fachkräftesäule bleiben. Diese soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die "Blaue Karte EU" mit ihren günstigen Bedingungen für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und den Jobwechsel sollen künftig noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhalten können. 


Unter anderem ist geplant, die Mindestverdienstgrenze für akademische Fachkräfte zu senken. Auch Menschen ohne Hochschulabschluss, aber mit dreijähriger Berufsausbildung sollen zudem bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsangebotes eine Blue Card erhalten können. Zudem sollen IT-Spezialistinnen und -Spezialisten künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können. Neu ist, dass Fachkräfte künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können sollen: Eine als Kauffrau für Büromanagement anerkannte Fachkraft soll auch im Bereich Logistik als Fachkraft beschäftigt werden können.


Erfahrungssäule: Berufserfahrung und ausländischer Abschluss


Auch ohne, dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt ist, sollen ausländische Fachkräfte künftig in nicht reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten dürfen. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Das bedeutet deutliche Vereinfachungen und somit kürzere Verfahren. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder es muss eine Tarifbindung vorliegen. Hierdurch soll verhindert werden, dass eigentlich qualifizierte Fachkräfte im Niedriglohnsektor landen.


Neu ist auch, dass die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland mit einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft möglich sein soll, wenn die Gehaltsschwelle nicht erreicht wird. Die künftige Fachkraft kann dann in Deutschland bereits vom ersten Tag an eine Beschäftigung aufnehmen, obwohl ihr Berufsabschluss noch nicht anerkannt ist, soweit dies berufsrechtlich erlaubt ist. Dies gilt auch, wenn noch Qualifizierungen notwendig sind. Beschäftigte und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren zügig durchzuführen.


Potenzialsäule: Mit Chancenkarte zur Arbeitssuche


Mehr Menschen aus Drittstaaten, die noch keinen deutschen Arbeitsvertrag haben, aber einen ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsabschluss, sollen die Möglichkeit zur Arbeitssuche vor Ort in Deutschland bekommen. Mit einer sogenannten Chancenkarte erhalten sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche. Während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen. Auch die Voraussetzung für eine Einreise zur Ausbildungssuche werden abgesenkt.


Wer eine Chancenkarte erhält, soll nach einem transparenten und unbürokratischen Punktesystem ausgewählt werden. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Sprachkenntnisse (neben Deutschkenntnissen zählen auch Englischkenntnisse), Berufserfahrung, Deutschlandbezug, das Alter. Des Weiteren wird auch das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt.


Kurzeitige Beschäftigung in Branchen mit großem Bedarf


Der Gesetzentwurf sieht weiter die Möglichkeit einer kontingentierten kurzzeitigen Beschäftigung für Branchen mit besonders großem Bedarf vor. Darüber ist es unabhängig von einer Qualifikation möglich, acht Monate in Deutschland zu arbeiten. Voraussetzung ist ein tarifgebundener Arbeitgeber. Die Beschäftigung wird vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig sein. 


Was bisher gilt: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Seit März 2020 gibt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Seit diesem Zeitpunkt können Fachkräfte mit einer ausländischen Berufsausbildung für sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Voraussetzung hierfür sind deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung. Bis dahin hatten Menschen aus Nicht-EU-Ländern nur mit einem Hochschulabschluss unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.


Fachkräfteeinwanderung: Weniger Bürokratie und mehr Unterstützung in Betrieben


Zentrales Anliegen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes war es, die Zuwanderung internationaler Fachkräfte zu erleichtern. Über die Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung und die aktuellen Regelungen zur Einreise können sich Arbeitgeber über das   Informationsportal "Make it in Germany" informieren. 


Mit dem Gesetz wurde erstmalig einen einheitlichen Fachkräftebegriff eingeführt. Fachkräfte sind Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung.


Quelle: ww.haufe.de/personal/arbeitsrecht/zuwanderung-auslaendische-fachkraefte-beschaeftigen_76_47286

Gesetzentwurf im Kabinett: Weniger Hürden für ausländische Fachkräfte

 

Was sich mit dem neuen Gesetz bei der Fachkräfte-Einwanderung ändern wird

Das Kabinett hat vereinfachte Regeln für die Einwanderung von Fachkräften gebilligt. Dazu soll auch eine "Chancenkarte" eingeführt werden, die auf einem Punktesystem basiert. Kriterien sind etwa Berufserfahrung und Sprachkenntnisse.

Fachkräfteeinwanderung: Weniger Bürokratie und mehr Unterstützung in Betrieben

 

In vielen Branchen fehlen Arbeitskräfte - die Bundesregierung will Abhilfe schaffen. Es geht um mehr Förderung für Aus- und Weiterbildung. Und um eine vereinfachte Einwanderung von Nicht-EU-Bürgern.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen


Das Bundesarbeitsministerium betonte, außerbetriebliche Ausbildung solle weiterhin die Ausnahme bleiben. Vorrang haben sollen weiter Ausbildungsplätze in Unternehmen. So soll es jungen Menschen mit einer Mobilitätsprämie erleichtert werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen. Wer sich noch nicht für einen Beruf entschieden hat, soll durch ein Praktikum zur Berufsorientierung gefördert werden können. Neu geschaffen werden soll zusätzlich ein Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung, so dass junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz eine Perspektive bekommen. «Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen soll, wo erforderlich, ergänzend genutzt werden, bleibt aber "Ultima Ratio"», also letztes Mittel, heißt es im Entwurf.


2,3 Millionen junge Menschen stehen ohne abgeschlossene Berufsausbildung dar, über 200.000 junge Menschen sind in einem Übergangssystem geparkt, sagte die Juso-Vorsitzende Jessica Rosenthal. Es gelingt uns bisher nicht jedem jungen Menschen eine Ausbildung - das wird sich jetzt ändern.


Viele Unternehmen haben seit langem erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen, der höchste je gemessene Wert. Fachkräfteengpässe betreffen Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und Regionen und zeigen sich zum Beispiel in den Gesundheits- und Pflegeberufen, bei der Kinderbetreuung, in der IT-Branche und in vielen weiteren Produktions- und Dienstleistungsberufen. Der Fachkräftemangel hat sich zu einem Risiko für den Wohlstand in Deutschland entwickelt. Die demografische Entwicklung wird diese Entwicklung noch weiter verstärken.


Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren.


Schon heute eröffnet ein in Deutschland erworbener oder anerkannter Abschluss die Möglichkeit, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen, etwa über die Blaue Karte EU für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten oder über die nationale Aufenthaltserlaubnis.


Neu ist: Wer einen solchen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Damit schafft die Bundesregierung mehr Flexibilität. Die Blaue Karte EU soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein. Zudem soll es noch attraktiver werden, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben.


Der zweite Weg fokussiert auf Berufserfahrung. Damit wird Arbeitskräften die Einwanderung ermöglicht, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Jedoch ist eine Gehaltsschwelle einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.


Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland tun. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine qualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann das Anerkennungsverfahren in Deutschland nachholen und nebenher schon qualifiziert arbeiten.


Der dritte Weg hat das Potenzial der Menschen im Blick. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners bzw. der mitziehenden Ehe- oder Lebenspartnerin. Mit der Chancenkarte wird die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich erleichtert. Schon während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigung im Umfang von bis zu zwanzig Wochenstunden erlaubt, auch die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.


Außerdem wird für Branchen mit besonders großem Bedarf erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen. Wer über diesen Weg kommt, darf unabhängig von einer Qualifikation acht Monate in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist ein tarifgebundener Arbeitgeber. Die Beschäftigung wird vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig sein.

Quelle: bmi.bund.de





 

 


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