Mon - Sam 9.00 - 19.00. Uhr
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Kontakt +49 711 925 38266
Wir können Ihnen bei der Beantragung helfen
Die "Blaue Karte" wurde in Europa eingeführt, um dem zu erwartenden oder bereits bestehenden Fachkräftemangel in der EU zu begegnen. Laut BAMF handelt es sich bei der "Blauen Karte EU" (Blue Card) um einen "Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischen oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau". Aus unserer Sicht bietet die Blue Card viele Vorteile: Inhaber können nach Gültigkeitsablauf bzw. unter bestimmten Voraussetzungen nach 21 Monaten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sie können innerhalb des Schengen-Raumes bis zu 90 Tage visumfrei reisen und es besteht ein vereinfachter Familiennachzug für Angehörige.
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie entweder bereits einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland haben oder dass es ein konkretes Jobangebot gibt. Das Bruttogehalt muss dabei mindestens 56.800 Euro im Jahr betragen, beziehungsweise 44.304 Euro in Mangelberufen, wo besonders dringend Personal gesucht wird. Zu letzteren zählen beispielsweise Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte.
Wer eine Blue Card für Deutschland beantragen möchte, benötigt einen Hochschulabschluss. Ausländische Abschlüsse müssen in Deutschland anerkannt oder zumindest mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Gerne helfen wir Ihnen bei der Anerkennung Ihres Berufes und holen alle behördlichen Genehmigungen für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt auf..
Rekrutiereung ausländischer Fachkräfte mit uns
Arbeitsvisum für Deutschland beantragen
Sie benötigen ein Arbeitsvisum für Deutschland? Gerne helfen wir Ihnen.
Berufsanerkennung für ausländische Berufe
Sie möchten in Ihrem erlernten Beruf in Deutschland anerkennen lassen
WAS WIR ANBIETEN
Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland
Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen bieten wir einen Komplettservice an.
Die Blue Card EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Gerne Unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Blue Card EU.
Wir können Ihnen ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG für Sie bei der Arbeitsbehörde, die Agentur für Arbeit beantragen. Auch helfen wir Ihnen bei anderen behördlichen Gängen wie z.B. der Kommunikation mit der Ausländerbehörde.
Bei erstmaliger Ausstellung wird die Blaue Karte EU auf maximal vier Jahre befristet erteilt. Sofern die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren liegt, erfolgt die Erteilung der Blue Card EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Familienangehörige eines Inhabers einer Blue Card EU, dazu zählen Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, erhalten zudem ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung der Blue Card EU oder bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.
Fachkräfte aus dem Ausland - Anerkennung in Deutschland
Sie sind Arbeitgeber? Dann nutzen auch Sie die Chance der Blue Card EU und locken Sie vereinfacht Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland (sogenannte Drittstaaten-Arbeitnehmer) nach Deutschland. Die europäische Blaue Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Menschen mit einer Nationalität außerhalb der EU bzw. des EER. Die europäische Blaue Karte bietet umfassende sozialökonomische Rechte und einen Weg zu einem permanent Aufenthalt in Europa.
Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie aus einem Drittstaat zum Arbeiten nach Deutschland einreisen wollen. Dann müssen Sie die Anerkennung schon aus Ihrem Herkunftsland beantragen.
Diese Fragen kann gerne einer unserer Berater in einem weiteren Kontakt mit Ihnen beantworten. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Arbeitserlaubnis beantragen für Pflegefachkräfte
Fachkräfte aus Drittstaaten
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates? Und Sie wollen für eine Beschäftigung als Fachkraft nach Deutschland kommen? Dann brauchen Sie ein Visum zur Einreise. Voraussetzung für ein Visum sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung. Oder: Ihr Hochschulabschluss ist in Deutschland als vergleichbar anerkannt. Drittstaaten sind alle Staaten außer EU/EWR/Schweiz.
Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, damit wir für Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen können. Mit uns an Ihrer Seite können Sie Ihre Unterlagen optimal vorbereiten und schnell ein Ergebnis erzielen. Wir übernehmen den gesammten Prozess Ihres Berufsanerkennungsverfahrens in Deutschland, holen alle behördlichen Genehmigungen für Sie ein, damit Ihr Beruf in Deutschland anerkannt wird. Vereinbaren Sie einen telefonischen Termin zur Beratung Ihres Antrages auf Anerkennung mit einem unserer Berater.
Die Blue Card EU in Deutschland beantragen für Fachkräfte aus dem Ausland - Dienstleister