Wir können Ihnen bei der Beantragung helfen 


Blaue Karte EU für Hochqualifizierte Fachkräfte

Die "Blaue Karte" wurde in Europa eingeführt, um dem zu erwartenden oder bereits bestehenden Fachkräftemangel in der EU zu begegnen. Laut BAMF handelt es sich bei der "Blauen Karte EU" (Blue Card) um einen "Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischen oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau". Aus unserer Sicht bietet die Blue Card viele Vorteile: Inhaber können nach Gültigkeitsablauf bzw. unter bestimmten Voraussetzungen nach 21 Monaten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sie können innerhalb des Schengen-Raumes bis zu 90 Tage visumfrei reisen und es besteht ein vereinfachter Familiennachzug für Angehörige.

 

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie entweder bereits einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland haben oder dass es ein konkretes Jobangebot gibt. Das Bruttogehalt muss dabei mindestens 56.800 Euro im Jahr betragen, beziehungsweise 44.304 Euro in Mangelberufen, wo besonders dringend Personal gesucht wird. Zu letzteren zählen beispielsweise Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte.

 

Wer eine Blue Card für Deutschland beantragen möchte, benötigt einen Hochschulabschluss. Ausländische Abschlüsse müssen in Deutschland anerkannt oder zumindest mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Gerne helfen wir Ihnen bei der Anerkennung Ihres Berufes und holen alle behördlichen Genehmigungen für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.. 

WAS WIR ANBIETEN

Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland

Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen bieten wir einen Komplettservice an.

Wer braucht eine Blue Card EU

Die Blue Card EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Gerne Unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Blue Card EU.

Lassen Sie sich beraten und bei der Anerkennung Ihrer Blue Card EU unterstützen

Wir können Ihnen ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG für Sie bei der Arbeitsbehörde, die Agentur für Arbeit beantragen. Auch helfen wir Ihnen bei anderen behördlichen Gängen wie z.B. der Kommunikation mit der Ausländerbehörde.

Wir stellen für Sie den Antrag auf unbefristete Niederlassungserlaubnis

Bei erstmaliger Ausstellung wird die Blaue Karte EU auf maximal vier Jahre befristet erteilt. Sofern die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren liegt, erfolgt die Erteilung der Blue Card EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Familienangehörige eines Inhabers einer Blue Card EU, dazu zählen Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, erhalten zudem ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Wie bekomme ich die Blue Card EU

Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung der Blue Card EU oder bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

Fachkräfte aus dem Ausland - Anerkennung in Deutschland

 

Wir sind Ihr Partner bei Ihrer Beantragung der Blauen Karte EU in Deutschland

Sie sind Arbeitgeber? Dann nutzen auch Sie die Chance der Blue Card EU und locken Sie vereinfacht Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland (sogenannte Drittstaaten-Arbeitnehmer) nach Deutschland. Die europäische Blaue Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Menschen mit einer Nationalität außerhalb der EU bzw. des EER. Die europäische Blaue Karte bietet umfassende sozialökonomische Rechte und einen Weg zu einem permanent Aufenthalt in Europa.

 

 


Anerkennung in Deutschland

Für bestimmte Berufe ist die Anerkennung in Deutschland notwendig

Die Anerkennung ist notwendig, wenn Sie aus einem Drittstaat zum Arbeiten nach Deutschland einreisen wollen. Dann müssen Sie die Anerkennung schon aus Ihrem Herkunftsland beantragen.

 

  • Wo lasse ich meinen ausländischen Abschluss anerkennen?

  • Werden ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt?

  • Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Zeugnisse?

  • Wie kann ich meinen Referenzberuf herausfinden?

  • Wer beglaubigt ausländische Zeugnisse?

  • Wird mein Studium in Deutschland anerkannt?

  • Wie bekomme ich eine berufliche Anerkennung?



Diese Fragen kann gerne einer unserer Berater in einem weiteren Kontakt mit Ihnen beantworten. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Arbeitserlaubnis beantragen für Pflegefachkräfte 

 

Damit Sie in Deutschland arbeiten können, müssen Sie eine der folgenden Vorraussetzungen erfüllen:

Fachkräfte aus Drittstaaten

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates? Und Sie wollen für eine Beschäftigung als Fachkraft nach Deutschland kommen? Dann brauchen Sie ein Visum zur Einreise. Voraussetzung für ein Visum sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung. Oder: Ihr Hochschulabschluss ist in Deutschland als vergleichbar anerkannt. Drittstaaten sind alle Staaten außer EU/EWR/Schweiz.


Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, damit wir für Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen können. Mit uns an Ihrer Seite können Sie Ihre Unterlagen optimal vorbereiten und schnell ein Ergebnis erzielen. Wir übernehmen den gesammten Prozess Ihres Berufsanerkennungsverfahrens in Deutschland, holen alle behördlichen Genehmigungen für Sie ein, damit Ihr Beruf in Deutschland anerkannt wird. Vereinbaren Sie einen telefonischen Termin zur Beratung Ihres Antrages auf Anerkennung mit einem unserer Berater.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung Ihrer EU Blue Card für Deutschland  - Mit uns die EU Blue Card beantragen

Die Blue Card EU in Deutschland beantragen für Fachkräfte aus dem Ausland - Dienstleister