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Gastgewerbe-Exzellenz aus aller Welt: Gemeinsam erfolgreich sein.
Beschäftigung ausländischer Angestellter aus einem Drittstaat
Wenn Sie auf der Suche nach engagierten Mitarbeitern für Ihr Restaurant oder Hotel in Deutschland sind, die sich aktiv in den täglichen Betrieb einbringen, können Sie auf unsere ausländischen Auszubildenden und Fachkräfte zählen. Von Experten für Systemgastronomie und Hotellerie über Restaurantmanager bis hin zu erfahrenen Köchen und Köchinnen - wir unterstützen Sie als Recruiting-Partner dabei, qualifiziertes Personal aus dem Ausland für die Gastronomie zu finden.
Unsere langjährige Expertise und unser professioneller Relocation-Service ermöglichen es Ihnen, Ihre neuen Mitarbeiter im Gastgewerbe bei allen behördlichen Angelegenheiten sowie bei der sozialen und kulturellen Integration in Deutschland und in Ihrem Betrieb zu unterstützen.
Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um Ihr Gastgewerbe-Team mit qualifizierten internationalen Fachkräften zu verstärken. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Anforderungen zu besprechen und die besten Talente aus dem Ausland für Ihr Unternehmen zu gewinnen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
Rekrutierung ausländischer Fachkräfte mit uns
Arbeitsvisum für Deutschland beantragen
Sie benötigen ein Arbeitsvisum für Deutschland? Gerne helfen wir Ihnen.
Unterstützung beim Beantragen von Visa und Genehmigungen für Deutschland
Wenn Sie Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern einstellen möchten, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Einer der entscheidenden Unterschiede bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer ist die Notwendigkeit von Visa und Aufenthaltstiteln. Neben einer Aufenthaltserlaubnis benötigt Ihr ausländischer Mitarbeiter unbedingt eine Arbeitserlaubnis.
Der entsprechende Aufenthaltstitel kann von Ihrem Mitarbeiter entweder bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland beantragt werden oder bei der Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde. Die Arbeitserlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt und kann entweder von Ihnen als Arbeitgeber oder Ihrem Mitarbeiter persönlich beantragt werden.
Der Aufenthaltstitel enthält Informationen darüber, unter welchen Bedingungen Ihr Mitarbeiter in Deutschland arbeiten darf. Gegebenenfalls gibt es bereits einen Vermerk auf dem Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Aufenthaltstitel und seine Einschränkungen zu überprüfen, bevor Sie Ihren neuen Mitarbeiter einstellen. Sie dürfen Ihren Mitarbeiter nur beschäftigen, wenn er tatsächlich zur Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt eine Kopie des Aufenthaltstitels anfertigen und in den Personalakten aufbewahren, um für mögliche Prüfungen gewappnet zu sein.
Die Beschäftigung eines ausländischen Mitarbeiters ohne die entsprechende Arbeitserlaubnis kann zu erheblichen Strafen führen, in der Regel in Form von empfindlichen Geldbußen, die bis zu 500.000 Euro betragen können.
Informieren Sie sich daher immer im Voraus über die spezifischen Bestimmungen in Ihrem Fall. In vielen Fällen muss der Aufenthaltstitel bereits vor der Einreise beantragt werden, während in anderen Fällen ein Antrag nach der Einreise ausreichen kann. Eine genaue Kenntnis der jeweiligen Vorschriften ist entscheidend, um auf der sicheren Seite zu sein und teure Strafen zu vermeiden.
Unsere Dienstleistungen umfassen außerdem:
Unterstützung bei der Klärung der Unterkunft (WG/eigenes Zimmer, Apartment, bei Gastfamilien)
Begleitung neuer Arbeitskräfte bei Behördengängen und anderen lebenswichtigen Angelegenheiten wie Anmeldung, Kontoeröffnung, Krankenversicherung,
Aufrechterhaltung des Kontakts und verlässliche Kommunikation mit den Pflegekräften
Dolmetschen und Übersetzen
Spezialitätenköche aus der Türkei | Experten in der Gastronomie finden
Die Erlangung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis für türkische Spezialitätenköche in Deutschland erfordert, dass sowohl das Restaurant als auch der Koch bestimmte Kriterien erfüllen.
Das Restaurant muss zur gehobenen Klasse gehören und landestypische Spezialitäten eines bestimmten Landes anbieten. Der Name, die Einrichtung und das Ambiente müssen ebenfalls landestypisch gestaltet sein. Es werden keine Kombinationen mehrerer Länder, Regionen oder ähnlicher selbstgewählter Optionen akzeptiert. Wenn der Restaurantinhaber mehrere ausländische Köche einstellen möchte, muss ein erheblicher zu erwartender Umsatzzuwachs durch geeignete Unterlagen, z. B. eines Steuerberaters, nachgewiesen werden.
Auch an die Köche werden hohe Anforderungen gestellt. Es ist zwingend erforderlich, dass die Köche die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes besitzen. Darüber hinaus müssen sie eine mindestens zweijährige Kochausbildung und zweijährige Erfahrung als Facharbeiter in der landestypischen Küche nachweisen können. Falls ein Koch keine Ausbildung absolviert hat, kann diese unter bestimmten Umständen durch mindestens sechs Jahre Tätigkeit als Koch in der entsprechenden landestypischen Küche ersetzt werden, sofern im Herkunftsland keine zweijährige Ausbildung verfügbar ist. Der Koch muss außerdem über gute Englisch- oder Deutschkenntnisse verfügen.
Das Gehalt muss den tariflichen Bestimmungen für einen Chef de Partie oder einen Alleinkoch entsprechen.
Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland muss der Arbeitnehmer für mindestens drei Jahre in sein Heimatland zurückkehren, um seine Kenntnisse aufzufrischen, bevor er erneut ein Visum als Spezialitätenkoch erhalten kann.
Der türkische Spezialitätenkoch:
Wo kann ein Spezialitätenkoch in Deutschland beschäftigt werden?
Nachweis der fachlichen Qualifikation als "Spezialitätenkoch"
Suchen Sie einen Koch aus der Türkei oder können Sie keinen passenden Spezialitätenkoch finden? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir helfen Ihnen, die richtige Fachkraft in der Türkei zu finden.
Erforderliche Unterlagen: Einstellung und Visum für Spezialitätenköche
Aufenthaltstitel für ausländische Spezialitätenköche in Deutschland
Spezialitätenköche aus Drittstaaten können bis zu vier Jahre für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants in Deutschland zugelassen werden.
Arbeitsgenehmigung Deutschland - Arbeitsvisa beantragen
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung in Deutschland beantragen
Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen, zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Gesundheitswesen bieten wir einen Komplettservice an.
Die Blue Card EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen, um dem künftig erwarteten oder bereits bestehenden Mangel an Fachkräften in vielen Beschäftigungssektoren zu begegnen. Gerne Unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Blue Card EU.
Wir können Ihnen ein Visum zum Arbeiten für Fachkräfte nach § 18b Abs. 1 AufenthG für Sie bei der Arbeitsbehörde, die Agentur für Arbeit beantragen. Auch helfen wir Ihnen bei anderen behördlichen Gängen wie z.B. der Kommunikation mit der Ausländerbehörde.
Bei erstmaliger Ausstellung wird die Blaue Karte EU auf maximal vier Jahre befristet erteilt. Sofern die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren liegt, erfolgt die Erteilung der Blue Card EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Familienangehörige eines Inhabers einer Blue Card EU, dazu zählen Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, erhalten zudem ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden. Wir helfen Ihnen bei der Erteilung der Blue Card EU oder bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.
Fachkräfte aus Drittstaaten
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates? Und Sie wollen für eine Beschäftigung als Fachkraft nach Deutschland kommen? Dann brauchen Sie ein Visum zur Einreise. Voraussetzung für ein Visum sind ein konkretes Jobangebot und die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Ausbildung. Oder: Ihr Hochschulabschluss ist in Deutschland als vergleichbar anerkannt. Drittstaaten sind alle Staaten außer EU/EWR/Schweiz.
Nutzen Sie unsere Beratungsangebote, damit wir für Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen können. Mit uns an Ihrer Seite können Sie Ihre Unterlagen optimal vorbereiten und schnell ein Ergebnis erzielen. Wir übernehmen den gesammten Prozess Ihres Berufsanerkennungsverfahrens in Deutschland, holen alle behördlichen Genehmigungen für Sie ein, damit Ihr Beruf in Deutschland anerkannt wird. Vereinbaren Sie einen telefonischen Termin zur Beratung Ihres Antrages auf Anerkennung mit einem unserer Berater.
Wenn Sie eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen möchten, sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Gerne helfen wir Ihnen - Kontaktieren Sie uns.