Niedersachsen ist mit rund 8 Millionen Einwohnern das zweitgrößte Flächenland. Zwischen den Universitätsmedizinen in Hannover und Göttingen, den Küstenregionen und dem Harz liegen Hunderte Kliniken und Pflegeheime, die in ländlichen Landkreisen kaum noch Bewerbungen erhalten.
Zuständige Anerkennungsstelle: Niedersächsisches Landesamt für Soziales · Erfolgsbasiert · Employer-Pays

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg. Nach der Auflösung der Pflegekammer gibt es keine Registrierungspflicht mehr. Für Einrichtungen von Ostfriesland bis Göttingen koordinieren wir das Verfahren mit einer Stelle.
DIH Recruiting vermittelt examinierte Pflegefachkräfte mit drei- bis vierjähriger Ausbildung oder Bachelor und Berufserfahrung an Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und ambulante Dienste in Niedersachsen. Bei Einreise sprechen die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens Deutsch B1, häufig B2. Von der Bedarfsanalyse bis zum Arbeitsbeginn dauert es typischerweise 4 bis 6 Monate, abhängig von Sprachstand, Anerkennungsstelle und Visumverfahren.

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ist Ländersache. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Pflegefachkraft arbeiten soll. Für Einrichtungen in Niedersachsen gilt:
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg · Telefon +49 4131 15-0 · 4SL3@ls.niedersachsen.de
Die Außenstelle Lüneburg des Landesamts ist landesweit für die Anerkennung von Pflegeabschlüssen aus dem Ausland zuständig und erteilt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Kenntnisprüfungen werden an Pflegeschulen im Land abgenommen. Zuständig ist Niedersachsen, sobald der Arbeitsplatz im Land liegt, auch bei Wohnsitz in Bremen oder Hamburg. Pflegekammer: Die Pflegekammer Niedersachsen wurde aufgelöst; eine Registrierungspflicht besteht nicht.
Der Antrag wird nach dem Pflegeberufegesetz geprüft. Bei wesentlichen Unterschieden zur deutschen Ausbildung erlässt die Stelle einen Defizitbescheid; die Fachkraft gleicht die Unterschiede über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Wir bereiten die Unterlagen vollständig vor (beglaubigte Übersetzungen, Nachweise, Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot aus Niedersachsen) und führen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG über Ihre Ausländerbehörde. Mehr dazu auf der Seite Anerkennung für Arbeitgeber.
Stand der Behördenangaben: Oktober 2026, Quelle: Merkblatt „Zuständige Stellen Deutschland“ des Bayerischen Landesamts für Pflege. Bearbeitungszeiten und Unterlagen können sich ändern; wir prüfen sie vor jedem Antrag.
Niedersachsen reicht von Maximalversorgern in Hannover, Göttingen, Braunschweig und Oldenburg bis zu Kreiskrankenhäusern und Pflegeheimen in Landkreisen mit wenigen Einwohnern je Quadratkilometer. Beide Welten brauchen internationale Pflegefachkräfte.
Medizinische Hochschule Hannover, Universitätsmedizin Göttingen, Klinikum Region Hannover, Städtisches Klinikum Braunschweig, Klinikum Oldenburg, Klinikum Osnabrück, Klinikum Wolfsburg sowie Kreiskliniken in Ostfriesland, im Emsland, in der Lüneburger Heide und im Harz.
Stationäre Einrichtungen von Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Johanniter, Kommunen und privaten Betreibern. Besonders im Emsland, in der Grafschaft Bentheim, im Wendland und im Harz fehlen Pflegefachkräfte dauerhaft.
Ambulante Dienste in Niedersachsen brauchen Fachkräfte mit Führerschein, Selbstständigkeit und sicherer Dokumentation. Wir wählen Kandidaten mit Berufserfahrung in der häuslichen Pflege oder auf Station aus und planen den Anpassungslehrgang zusammen mit einer Partnerschule.
Niedersachsen berät Arbeitgeber über das IQ-Landesnetzwerk Niedersachsen und regionale Welcome Center, etwa das Welcome Center Region Hannover und die Angebote der IHKs. Für die Anpassungsqualifizierung stehen AZAV-zertifizierte Pflegeschulen in allen Landesteilen zur Verfügung; eine Förderung über Bildungsgutschein prüfen wir im Einzelfall.
Bundesweit kommen hinzu: die Anpassungsqualifizierung über AZAV-zertifizierte Träger (Bildungsgutschein im Einzelfall), der Anerkennungszuschuss des Bundes für die Verfahrenskosten der Fachkraft sowie die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Was in Ihrem Fall greift, klären wir vor Prozessstart; eine Garantie gibt es nicht. Übersicht aller Posten: Kosten und Honorar.
Vier Schritte mit klaren Meilensteinen. Sie entscheiden in jedem Schritt mit, wir übernehmen die Koordination. Details: Ablauf.
Stationen, Schichtmodell, Sprachanforderung, Starttermin und Wohnsituation vor Ort in Niedersachsen. Daraus entsteht das Anforderungsprofil.
1 WocheGeprüfte Profile mit Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand. Videointerviews mit Ihrer Pflegedienstleitung, Entscheidung durch beide Seiten.
2 bis 4 WochenAntrag bei der zuständigen Stelle in Niedersachsen, parallel Sprachkurs bis B2 und beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a.
2 bis 4 MonateUnterstützung bei Wohnung, Anmeldung und Behördengängen, Begleitung in den ersten Monaten bis zur vollen Anerkennung.
ab Monat 4 bis 6Wir vermitteln in alle Landkreise und kreisfreien Städte Niedersachsens, von der Nordseeküste bis zum Harz.
Wir vermitteln in allen Regionen des Landes, auch in Mittelzentren und ländlichen Räumen, in denen der Bedarf am größten ist.
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg. Es ist landesweit zuständig; wir reichen die Unterlagen dort ein und stimmen die Kenntnisprüfung mit einer Pflegeschule in Ihrer Region ab.
Nein. Die Pflegekammer Niedersachsen wurde aufgelöst. Internationale Pflegefachkräfte müssen sich nach der Anerkennung nicht registrieren.
Typischerweise 4 bis 5 Monate bis zur Einreise. Parallel laufen Sprachkurs und das Visumverfahren nach § 81a; die Anpassungsqualifizierung folgt nach Einreise in Ihrer Einrichtung.
Mindestens Deutsch B1, häufig bereits B2. Die Anerkennungsstelle verlangt für die volle Berufserlaubnis in der Regel B2; den Rest des Sprachaufbaus organisieren wir parallel zum Anerkennungsverfahren, auf Wunsch mit Fachsprache Pflege.
Einen vierjährigen Bachelor-Abschluss in der Pflege, Berufserfahrung im Krankenhaus und geprüfte Nachweise. Die akademische Ausbildung erleichtert den Gleichwertigkeitsvergleich nach dem Pflegeberufegesetz.
Ja. Emsland, Ostfriesland, Wendland und Harz gehören zu den Regionen, in denen Arbeitgeber am häufigsten mit uns arbeiten, weil regionale Bewerbungen ausbleiben. Wohnraum ist dort meist gut verfügbar.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen: Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf in Niedersachsen. Im Erstgespräch klären wir Zeitplan, Anforderungsprofil, Konditionen und die zuständige Anerkennungsstelle.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Für Pflegekräfte: eigener Bereich mit Bewerbungsformular.
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