Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land und hat laut Destatis mit 328 Krankenhäusern und 112.610 Betten (2023) die größte Klinikdichte Deutschlands. Entsprechend groß ist die Lücke bei Pflegefachpersonen, im Ruhrgebiet ebenso wie in Ostwestfalen oder im Sauerland.
Zuständige Anerkennungsstelle: Bezirksregierung Münster · Erfolgsbasiert · Employer-Pays

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ist in Nordrhein-Westfalen zentral bei der Bezirksregierung Münster gebündelt. Zusätzlich besteht mit der Pflegekammer NRW eine Registrierungspflicht für Pflegefachpersonen. Beides berücksichtigen wir im Verfahren, sodass Einrichtungen zwischen Aachen, Köln, Dortmund und Bielefeld denselben klaren Ablauf nutzen.
DIH Recruiting vermittelt examinierte Pflegefachkräfte mit drei- bis vierjähriger Ausbildung oder Bachelor und Berufserfahrung an Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und ambulante Dienste in Nordrhein-Westfalen. Bei Einreise sprechen die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens Deutsch B1, häufig B2. Von der Bedarfsanalyse bis zum Arbeitsbeginn dauert es typischerweise 4 bis 6 Monate, abhängig von Sprachstand, Anerkennungsstelle und Visumverfahren.

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ist Ländersache. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Pflegefachkraft arbeiten soll. Für Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen gilt:
Domplatz 1-3, 48143 Münster · Telefon +49 251 411-0 · poststelle@brms.nrw.de
Nach dem Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Pflege ist die Bezirksregierung Münster landesweit Ansprechpartnerin für die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse in Nordrhein-Westfalen. Die Fachkraft muss sich nach erteilter Berufserlaubnis zusätzlich bei der Pflegekammer NRW registrieren. Wir prüfen vor jedem Antrag, ob für Ihren Standort eine abweichende Zuständigkeit gilt. Pflegekammer: Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen besteht seit 2022. Pflegefachpersonen sind Pflichtmitglieder; die Beiträge werden derzeit aus dem Landeshaushalt finanziert.
Der Antrag wird nach dem Pflegeberufegesetz geprüft. Bei wesentlichen Unterschieden zur deutschen Ausbildung erlässt die Stelle einen Defizitbescheid; die Fachkraft gleicht die Unterschiede über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Wir bereiten die Unterlagen vollständig vor (beglaubigte Übersetzungen, Nachweise, Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot aus Nordrhein-Westfalen) und führen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG über Ihre Ausländerbehörde. Mehr dazu auf der Seite Anerkennung für Arbeitgeber.
Stand der Behördenangaben: Oktober 2026, Quelle: Merkblatt „Zuständige Stellen Deutschland“ des Bayerischen Landesamts für Pflege. Bearbeitungszeiten und Unterlagen können sich ändern; wir prüfen sie vor jedem Antrag.
Sieben Universitätsklinika, Dutzende Maximalversorger, konfessionelle Verbünde und die meisten Pflegeheime aller Bundesländer: Nordrhein-Westfalen hat in absoluten Zahlen den größten Bedarf an Pflegefachkräften in Deutschland.
Universitätsklinika Köln, Düsseldorf, Essen, Bonn, Münster, Aachen und Bochum, Universitätsklinikum OWL in Bielefeld, Verbünde wie Helios, Sana, St. Franziskus-Stiftung, Katholische Kliniken Rhein-Ruhr sowie kommunale Häuser in allen fünf Regierungsbezirken.
Über 2.000 stationäre Einrichtungen von Caritas, Diakonie, AWO, Kommunen und großen privaten Betreibern. Trägerverbünde besetzen häufig mehrere Standorte gleichzeitig, kleine Häuser im ländlichen Westfalen suchen oft über ein Jahr.
Ambulante Dienste in Nordrhein-Westfalen brauchen Fachkräfte mit Führerschein, Selbstständigkeit und sicherer Dokumentation. Wir wählen Kandidaten mit Berufserfahrung in der häuslichen Pflege oder auf Station aus und planen den Anpassungslehrgang zusammen mit einer Partnerschule.
Nordrhein-Westfalen berät Arbeitgeber über das IQ-Landesnetzwerk NRW, die Welcome Center der Regionen und die Kommunalen Integrationszentren. Die Pflegekammer NRW informiert über Registrierung und Fortbildung. Für Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung stehen in NRW mehr AZAV-zertifizierte Pflegeschulen zur Verfügung als in jedem anderen Land, sodass die Qualifizierung wohnortnah stattfindet.
Bundesweit kommen hinzu: die Anpassungsqualifizierung über AZAV-zertifizierte Träger (Bildungsgutschein im Einzelfall), der Anerkennungszuschuss des Bundes für die Verfahrenskosten der Fachkraft sowie die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Was in Ihrem Fall greift, klären wir vor Prozessstart; eine Garantie gibt es nicht. Übersicht aller Posten: Kosten und Honorar.
Vier Schritte mit klaren Meilensteinen. Sie entscheiden in jedem Schritt mit, wir übernehmen die Koordination. Details: Ablauf.
Stationen, Schichtmodell, Sprachanforderung, Starttermin und Wohnsituation vor Ort in Nordrhein-Westfalen. Daraus entsteht das Anforderungsprofil.
1 WocheGeprüfte Profile mit Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand. Videointerviews mit Ihrer Pflegedienstleitung, Entscheidung durch beide Seiten.
2 bis 4 WochenAntrag bei der zuständigen Stelle in Nordrhein-Westfalen, parallel Sprachkurs bis B2 und beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a.
2 bis 4 MonateUnterstützung bei Wohnung, Anmeldung und Behördengängen, Begleitung in den ersten Monaten bis zur vollen Anerkennung.
ab Monat 4 bis 6Wir vermitteln in alle fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold und Arnsberg: Rheinland, Ruhrgebiet, Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und Sauerland.
Wir vermitteln in allen Regionen des Landes, auch in Mittelzentren und ländlichen Räumen, in denen der Bedarf am größten ist.
Zentral die Bezirksregierung Münster. Wir reichen die Unterlagen dort ein, begleiten Rückfragen und organisieren die Registrierung bei der Pflegekammer NRW nach erteilter Berufserlaubnis.
Nach der Anerkennung ist die Registrierung bei der Pflegekammer Pflicht. Die Beiträge werden derzeit vom Land getragen. Wir übernehmen die Anmeldung gemeinsam mit der Fachkraft, damit Ihre Einrichtung keinen Mehraufwand hat.
Typischerweise 4 bis 5 Monate bis zur Einreise. Wegen des hohen Antragsaufkommens achten wir auf vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen, damit keine Nachforderungsschleifen entstehen.
Mindestens Deutsch B1, häufig bereits B2. Die Anerkennungsstelle verlangt für die volle Berufserlaubnis in der Regel B2; den Rest des Sprachaufbaus organisieren wir parallel zum Anerkennungsverfahren, auf Wunsch mit Fachsprache Pflege.
Einen vierjährigen Bachelor-Abschluss in der Pflege, Berufserfahrung im Krankenhaus und geprüfte Nachweise. Die akademische Ausbildung erleichtert den Gleichwertigkeitsvergleich nach dem Pflegeberufegesetz.
Ja. Für Verbünde mit mehreren Häusern in NRW stellen wir Kandidatengruppen zusammen, die gemeinsam Sprachkurs und Anerkennung durchlaufen. Das senkt den Aufwand je Standort und stärkt die Bindung der Fachkräfte untereinander.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen: Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf in Nordrhein-Westfalen. Im Erstgespräch klären wir Zeitplan, Anforderungsprofil, Konditionen und die zuständige Anerkennungsstelle.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Für Pflegekräfte: eigener Bereich mit Bewerbungsformular.
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