Das Saarland hat rund eine Million Einwohner, kurze Wege und eine Bevölkerung, die zu den ältesten in Westdeutschland gehört. Viele Pflegefachpersonen pendeln nach Luxemburg, wo die Gehälter deutlich höher liegen. Für Kliniken und Pflegeheime im Land wird die Personalsuche dadurch Jahr für Jahr schwieriger.
Zuständige Anerkennungsstelle: Landesamt für Soziales (LAS) · Erfolgsbasiert · Employer-Pays

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse liegt beim Landesamt für Soziales in Saarbrücken, Zentralstelle und Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe. Dank der kompakten Verwaltung lassen sich Rückfragen schnell klären. Wir koordinieren das Verfahren für Einrichtungen von Saarbrücken bis St. Wendel.
DIH Recruiting vermittelt examinierte Pflegefachkräfte mit drei- bis vierjähriger Ausbildung oder Bachelor und Berufserfahrung an Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und ambulante Dienste im Saarland. Bei Einreise sprechen die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens Deutsch B1, häufig B2. Von der Bedarfsanalyse bis zum Arbeitsbeginn dauert es typischerweise 4 bis 6 Monate, abhängig von Sprachstand, Anerkennungsstelle und Visumverfahren.

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ist Ländersache. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Pflegefachkraft arbeiten soll. Für Einrichtungen im Saarland gilt:
Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken · Telefon +49 681 9978-4304 · lpa-zentralstelle@las.saarland.de
Die Zentralstelle im Landesamt für Soziales prüft die Gleichwertigkeit nach dem Pflegeberufegesetz und erteilt die Berufserlaubnis für Fachkräfte mit Arbeitsplatz im Saarland. Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang finden an Pflegeschulen im Land statt, unter anderem am Universitätsklinikum des Saarlandes. Pflegekammer: Das Saarland hat keine Pflegekammer und keine Registrierungspflicht.
Der Antrag wird nach dem Pflegeberufegesetz geprüft. Bei wesentlichen Unterschieden zur deutschen Ausbildung erlässt die Stelle einen Defizitbescheid; die Fachkraft gleicht die Unterschiede über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Wir bereiten die Unterlagen vollständig vor (beglaubigte Übersetzungen, Nachweise, Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot aus dem Saarland) und führen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG über Ihre Ausländerbehörde. Mehr dazu auf der Seite Anerkennung für Arbeitgeber.
Stand der Behördenangaben: Oktober 2026, Quelle: Merkblatt „Zuständige Stellen Deutschland“ des Bayerischen Landesamts für Pflege. Bearbeitungszeiten und Unterlagen können sich ändern; wir prüfen sie vor jedem Antrag.
Ein Universitätsklinikum, kommunale und konfessionelle Krankenhäuser sowie Pflegeheime in allen sechs Landkreisen: Das Saarland konkurriert mit Luxemburg und Rheinland-Pfalz um dieselben Pflegefachkräfte.
Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg, Klinikum Saarbrücken (Winterberg), SHG-Kliniken, Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Caritas-Klinikum Saarbrücken, Knappschaftsklinikum Saar in Püttlingen und Sulzbach, Kreiskrankenhaus St. Ingbert.
Stationäre Einrichtungen von Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Kommunen und privaten Betreibern. Im Landkreis St. Wendel, im Saarpfalz-Kreis und im Landkreis Merzig-Wadern bleiben Stellen besonders lange unbesetzt.
Ambulante Dienste im Saarland brauchen Fachkräfte mit Führerschein, Selbstständigkeit und sicherer Dokumentation. Wir wählen Kandidaten mit Berufserfahrung in der häuslichen Pflege oder auf Station aus und planen den Anpassungslehrgang zusammen mit einer Partnerschule.
Das Saarland berät Arbeitgeber über das IQ-Landesnetzwerk Saarland und die Fachkräfteangebote der Landesregierung. Für die Anpassungsqualifizierung stehen AZAV-zertifizierte Pflegeschulen in Saarbrücken, Homburg, Saarlouis und Neunkirchen bereit; eine Förderung über Bildungsgutschein prüfen wir im Einzelfall.
Bundesweit kommen hinzu: die Anpassungsqualifizierung über AZAV-zertifizierte Träger (Bildungsgutschein im Einzelfall), der Anerkennungszuschuss des Bundes für die Verfahrenskosten der Fachkraft sowie die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Was in Ihrem Fall greift, klären wir vor Prozessstart; eine Garantie gibt es nicht. Übersicht aller Posten: Kosten und Honorar.
Vier Schritte mit klaren Meilensteinen. Sie entscheiden in jedem Schritt mit, wir übernehmen die Koordination. Details: Ablauf.
Stationen, Schichtmodell, Sprachanforderung, Starttermin und Wohnsituation vor Ort im Saarland. Daraus entsteht das Anforderungsprofil.
1 WocheGeprüfte Profile mit Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand. Videointerviews mit Ihrer Pflegedienstleitung, Entscheidung durch beide Seiten.
2 bis 4 WochenAntrag bei der zuständigen Stelle im Saarland, parallel Sprachkurs bis B2 und beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a.
2 bis 4 MonateUnterstützung bei Wohnung, Anmeldung und Behördengängen, Begleitung in den ersten Monaten bis zur vollen Anerkennung.
ab Monat 4 bis 6Wir vermitteln in alle sechs Landkreise des Saarlandes, vom Regionalverband Saarbrücken bis in den Landkreis St. Wendel.
Wir vermitteln in allen Regionen des Landes, auch in Mittelzentren und ländlichen Räumen, in denen der Bedarf am größten ist.
Das Landesamt für Soziales in Saarbrücken, Zentralstelle und Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe. Wir reichen die Unterlagen dort ein und stimmen Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang mit einer Pflegeschule im Land ab.
Typischerweise 4 bis 5 Monate bis zur Einreise. Die kurzen Wege der saarländischen Verwaltung helfen bei Rückfragen; den Sprachaufbau organisieren wir parallel.
Mit Bindung von Anfang an: Wohnraum, Einarbeitung, Perspektive auf Weiterbildung und ein faires Rückzahlungsmodell für Qualifizierungskosten. Wir besprechen diese Punkte offen mit Ihnen und der Fachkraft vor Vertragsschluss.
Mindestens Deutsch B1, häufig bereits B2. Die Anerkennungsstelle verlangt für die volle Berufserlaubnis in der Regel B2; den Rest des Sprachaufbaus organisieren wir parallel zum Anerkennungsverfahren, auf Wunsch mit Fachsprache Pflege.
Einen vierjährigen Bachelor-Abschluss in der Pflege, Berufserfahrung im Krankenhaus und geprüfte Nachweise. Die akademische Ausbildung erleichtert den Gleichwertigkeitsvergleich nach dem Pflegeberufegesetz.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen: Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf im Saarland. Im Erstgespräch klären wir Zeitplan, Anforderungsprofil, Konditionen und die zuständige Anerkennungsstelle.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Für Pflegekräfte: eigener Bereich mit Bewerbungsformular.
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