Sachsen-Anhalt hat rund 2,2 Millionen Einwohner und eine der ältesten Bevölkerungen Deutschlands. Der Bedarf an Pflegefachpersonen wächst, während die Zahl der Berufseinsteiger sinkt. Kliniken und Pflegeheime in Altmark, Harz und Burgenlandkreis spüren das am stärksten.
Zuständige Anerkennungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt · Erfolgsbasiert · Employer-Pays

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse liegt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe. Wir reichen die Anträge dort ein und organisieren Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang an Pflegeschulen in Magdeburg, Halle und den Landkreisen.
DIH Recruiting vermittelt examinierte Pflegefachkräfte mit drei- bis vierjähriger Ausbildung oder Bachelor und Berufserfahrung an Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und ambulante Dienste in Sachsen-Anhalt. Bei Einreise sprechen die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens Deutsch B1, häufig B2. Von der Bedarfsanalyse bis zum Arbeitsbeginn dauert es typischerweise 4 bis 6 Monate, abhängig von Sprachstand, Anerkennungsstelle und Visumverfahren.

Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ist Ländersache. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Pflegefachkraft arbeiten soll. Für Einrichtungen in Sachsen-Anhalt gilt:
Hansering 15, 06108 Halle (Saale) · Telefon +49 345 514-3067 · lpa.gesundheitsberufe@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe prüft die Gleichwertigkeit nach dem Pflegeberufegesetz und erteilt die Berufserlaubnis für Fachkräfte mit Arbeitsplatz in Sachsen-Anhalt. Kenntnisprüfungen werden an Pflegeschulen des Landes abgenommen, Anpassungslehrgänge an anerkannten Einrichtungen. Pflegekammer: Sachsen-Anhalt hat keine Pflegekammer und keine Registrierungspflicht.
Der Antrag wird nach dem Pflegeberufegesetz geprüft. Bei wesentlichen Unterschieden zur deutschen Ausbildung erlässt die Stelle einen Defizitbescheid; die Fachkraft gleicht die Unterschiede über eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang aus. Wir bereiten die Unterlagen vollständig vor (beglaubigte Übersetzungen, Nachweise, Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot aus Sachsen-Anhalt) und führen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG über Ihre Ausländerbehörde. Mehr dazu auf der Seite Anerkennung für Arbeitgeber.
Stand der Behördenangaben: Oktober 2026, Quelle: Merkblatt „Zuständige Stellen Deutschland“ des Bayerischen Landesamts für Pflege. Bearbeitungszeiten und Unterlagen können sich ändern; wir prüfen sie vor jedem Antrag.
Zwei Universitätsklinika, kommunale Maximalversorger und viele Pflegeheime in kleinen Städten: Sachsen-Anhalt versorgt eine alternde Bevölkerung mit einer dünnen Personaldecke.
Universitätsklinikum Halle (Saale), Universitätsklinikum Magdeburg, Klinikum Magdeburg, Städtisches Klinikum Dessau, Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben, Ameos Klinika in Halberstadt, Aschersleben und Bernburg, Johanniter-Krankenhaus Stendal sowie Kreiskliniken.
Stationäre Einrichtungen von Diakonie, Caritas, AWO, Volkssolidarität, DRK, Kommunen und privaten Betreibern. In der Altmark, im Burgenlandkreis und im Landkreis Mansfeld-Südharz bleiben Stellen besonders lange unbesetzt.
Ambulante Dienste in Sachsen-Anhalt brauchen Fachkräfte mit Führerschein, Selbstständigkeit und sicherer Dokumentation. Wir wählen Kandidaten mit Berufserfahrung in der häuslichen Pflege oder auf Station aus und planen den Anpassungslehrgang zusammen mit einer Partnerschule.
Sachsen-Anhalt berät Arbeitgeber über das IQ-Landesnetzwerk Sachsen-Anhalt und die Fachkräfteangebote des Landes. Für die Anpassungsqualifizierung stehen AZAV-zertifizierte Pflegeschulen in Magdeburg, Halle, Dessau und den Landkreisen bereit; eine Förderung über Bildungsgutschein prüfen wir im Einzelfall.
Bundesweit kommen hinzu: die Anpassungsqualifizierung über AZAV-zertifizierte Träger (Bildungsgutschein im Einzelfall), der Anerkennungszuschuss des Bundes für die Verfahrenskosten der Fachkraft sowie die Beratungsstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Was in Ihrem Fall greift, klären wir vor Prozessstart; eine Garantie gibt es nicht. Übersicht aller Posten: Kosten und Honorar.
Vier Schritte mit klaren Meilensteinen. Sie entscheiden in jedem Schritt mit, wir übernehmen die Koordination. Details: Ablauf.
Stationen, Schichtmodell, Sprachanforderung, Starttermin und Wohnsituation vor Ort in Sachsen-Anhalt. Daraus entsteht das Anforderungsprofil.
1 WocheGeprüfte Profile mit Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand. Videointerviews mit Ihrer Pflegedienstleitung, Entscheidung durch beide Seiten.
2 bis 4 WochenAntrag bei der zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt, parallel Sprachkurs bis B2 und beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a.
2 bis 4 MonateUnterstützung bei Wohnung, Anmeldung und Behördengängen, Begleitung in den ersten Monaten bis zur vollen Anerkennung.
ab Monat 4 bis 6Wir vermitteln in alle elf Landkreise und drei kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts, von der Altmark bis zum Burgenlandkreis.
Wir vermitteln in allen Regionen des Landes, auch in Mittelzentren und ländlichen Räumen, in denen der Bedarf am größten ist.
Das Landesverwaltungsamt in Halle, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe. Wir reichen die Unterlagen dort ein und stimmen Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang mit einer Pflegeschule in Ihrer Nähe ab.
Typischerweise 4 bis 5 Monate bis zur Einreise. Danach folgt die Anpassungsqualifizierung bis zur vollen Anerkennung, während die Fachkraft bereits in Ihrer Einrichtung mitarbeitet.
Ja, wenn Wohnraum, Anbindung und Integration von Anfang an geklärt sind. Wir sprechen beides vor der Kandidatenvorstellung an und begleiten die ersten Monate.
Mindestens Deutsch B1, häufig bereits B2. Die Anerkennungsstelle verlangt für die volle Berufserlaubnis in der Regel B2; den Rest des Sprachaufbaus organisieren wir parallel zum Anerkennungsverfahren, auf Wunsch mit Fachsprache Pflege.
Einen vierjährigen Bachelor-Abschluss in der Pflege, Berufserfahrung im Krankenhaus und geprüfte Nachweise. Die akademische Ausbildung erleichtert den Gleichwertigkeitsvergleich nach dem Pflegeberufegesetz.
Nein. Wir arbeiten ausschließlich mit Arbeitgebern im Gesundheitswesen: Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen.
Schildern Sie uns Ihren Bedarf in Sachsen-Anhalt. Im Erstgespräch klären wir Zeitplan, Anforderungsprofil, Konditionen und die zuständige Anerkennungsstelle.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Für Pflegekräfte: eigener Bereich mit Bewerbungsformular.
Wir verwenden Cookies, um diese Website zu betreiben und nur mit Ihrer Einwilligung Besuche anonym mit Google Analytics zu messen. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern. We use cookies to run this site and, only with your consent, to measure visits with Google Analytics. You can change your choice at any time via “Cookie-Einstellungen”.