Die Anerkennung ist Ländersache. Wählen Sie Ihr Bundesland für Anerkennungsstelle, Verfahrensdauer, Förderung und Trägerlandschaft.
Verfahren in allen Bundesländern seit 2020

Je Seite: zuständige Anerkennungsstelle mit Adresse, Besonderheiten im Verfahren, Landesförderung, Klinik- und Trägerlandschaft, Regionen und häufige Fragen.
Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse ist Ländersache. Zuständig ist die Behörde des Bundeslands, in dem die Fachkraft arbeiten wird: in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart, in Bayern das Landesamt für Pflege, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Bearbeitungszeiten, Unterlagen und die Praxis beim Defizitbescheid unterscheiden sich spürbar.
Deshalb stellen wir den Antrag erst, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot vorliegt, und kennen die Besonderheiten jeder Stelle aus Verfahren seit 2020.

Nennen Sie uns Standort, Einrichtungsart und Anzahl. Wir kennen die zuständige Stelle und den realistischen Zeitplan.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags. Nur für Einrichtungen; Pflegekräfte finden hier ihren Bereich.
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